Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/3564

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Juni 2024
  • Frist
    5. Juli 2024
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Die Anfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten von Prof. Rossi (Augsbu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst [#310314]
Datum
3. Juni 2024 14:42
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/3564
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 310314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/310314/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG ZS 2-1334-IFG-2024/148 Sehr << Antragsteller:in >> mein an die von Ihnen ange…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG ZS 2-1334-IFG-2024/148
Datum
19. Juni 2024 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mein an die von Ihnen angegebene postalische Anschrift gerichtetes Schreiben wurde zwischenzeitlich vom Postdienstleister mit dem Hinweis "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." und der handschriftlichen Ergänzung "unbekannt verzogen" retourniert. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift bis zum 30. Juni 2024. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter zu verfolgen wünschen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Mit freundlichen Grüßen