Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2013
  • Frist
    5. April 2013
  • 3 Follower:innen

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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten vo…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst
Datum
4. März 2013 15:05
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Deutscher Bundestag
(nach OCR, siehe Anhang) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 4. März 2013, m…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. März 2013
Status
Warte auf Antwort
(nach OCR, siehe Anhang) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 4. März 2013, mit der Sie die Übersendung des Gutachtens von Professor Rossi zur Anwendbarkeit des IFG auf die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantragen. Ihre Anfrage wird auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes so zeitnah wi e möglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf d…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst
Datum
22. April 2013 22:39
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst" vom 04.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Ihrer E-Mail vom 4. März 2013 haben Sie auf der Grundlage des IFG um Übersendun…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. April 2013
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Ihrer E-Mail vom 4. März 2013 haben Sie auf der Grundlage des IFG um Übersendung des Gutachtens von Herrn Professor Dr. Rossi zur Anwendbarkeit des IFG auf die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gebeten. Zwischenzeitlich wurde gemäß § 8 ABs. 1 i.V.m. § 6 S. 1 IFG das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet und Herr Professor Rossi um Stellungnahme gebeten, ob möglicherweise der Schutz geistigen Eigentums im Sinne von § 6 S. 1 IFG dem Anspruch entgegensteht. Herr Professor Dr. Rossi teilte hierzu mit, dass er zu diesem Thema auf Basis des von Ihnen gewünschten Gutachtens einen Aufsatz zu dem Thema "Die Stellung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Informationsfreiheitsgesetz" veröffentlicht hat (vgl. Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 2013, 205 ff.). Diese Abhandlung steht u.a. in jeder größeren Bibliothek zur Verfügung. Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihr Anliegen erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Frau Schmidt-Hederich vielen Dank für Ihre Nachricht. Den Aufsatz von Herr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG
Datum
29. April 2013 20:25
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Frau Schmidt-Hederich vielen Dank für Ihre Nachricht. Den Aufsatz von Herrn Prof. Rossi werde ich mir bei Zeiten zu Gemüte führen, dennoch möchte ich auf sein Gutachten für den Deutschen Bundestag nicht verzichten müssen. Sollte der Schutz des geistigen Eigentums von Herrn Prof. Rossi einer Veröffentlichung entgegenstehen, werde ich das Gutachten selbstverständlich nicht veröffentlichen. Der §6 IFG sollte allerdings einer Übersendung nicht im Wege stehen, wie eine Vielzahl von Übersendungen anderer urheberrechtlich geschützter Gutachten aus Ihrem Haus belegen dürfte. Daher würde ich Sie bitten mir das Gutachten nun zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (OCR, siehe Original) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Ihrer E…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. Mai 2013
Status
Anfrage erfolgreich
275,3 KB
(OCR, siehe Original) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Ihrer E-Mail vom 4. März 2013 haben Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung des Gutachtens von Herrn Professor Dr. Rossi zur Anwendbarkeit des IFG auf die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gebeten. Im Zuge der Bearbeitung Ihres Antrages wurde Herrn Professor Dr. Rossi im Rahmen eines Drittebeiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Satz 1 IFG um Stellungnahme gebeten, ob möglicherweise der Schutz geistigen Eigentums dem Anspruch entgegensteht. Herr Professor Dr. Rossi teilte mit, dass er auf Basis des von Ihnen gewünschten Gutachtens einen Aufsatz zu dem Thema "Die Stellung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages im Informationsfreiheitsgesetz" veröffentlicht hat (vgl. DÖV 2013, S. 205 ff.). Dies wurde Ihnen mit Schreiben vom 17. April 2013 zusammen mit dem Hinweis mitgeteilt, dass Ihr Anliegen damit als erledigt angesehen wird. In Ihrer E-Mail vom 22. April2013 tragen Sie vor, dass Ihr Antrag nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden sei. Mit Ihrer weiteren E-Mail vom 29. April 2013 erklären Sie unter anderem, trotz der Veröffentlichung des erwähnten Aufsatzes nicht auf die Übersendung des beantragten Gutachtens verzichten zu wollen und baten nunmehr um Übersendung desselben. Soweit Sie mit Ihrer E-Mail vom 22. April 2013 auf eine nicht zeitgerechte Bearbeitung Ihres Antrages hingewiesen haben, gehe ich davon aus, dass sich Ihre E-Mail mit meinem Schreiben vom 17. April 2013 überschnitten hat. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass die Frist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG gemäߧ 7 Abs. 5 Satz 3 IFG bei der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens unterbrochen wird. Dem gegebenenfalls betroffenen Dritten ist nach§ 8 Abs. 1 IFG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats einzuräumen. Deshalb ist dann eine Bearbeitung innerhalb derzeitlichen Vorgabe des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG regelmäßig nicht möglich. Da Sietrotz meines Hinweises auf die Veröffentlichung des themengleichen Aufsatzes weiterhin an Ihrem Antrag auf Zusendung des Gutachtens festgehalten haben, waren weitere Prüfungen erforderlich. Insbesondere war zu klären, ob im Hinblick auf laufende Gerichtsverfahren ein Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 1lit. g) IFG Ihrem Anspruch entgegensteht. Nachdem auch dies verneint wurde, kann ich Ihrem Antrag stattgeben und Ihnen das Gutachten zu Ihrer persönlichen Unterrichtung übersenden. Mit freundlichen Grüßen Heusinger