Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter

Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter (vgl. Berichterstattung, https://kommunal.de/dsgvo-gemeinderat-vergessen)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten zur…
An Gemeinde Friedberg (Hessen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter [#191934]
Datum
2. Juli 2020 13:19
An
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter (vgl. Berichterstattung, https://kommunal.de/dsgvo-gemeinderat-vergessen)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 191934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/191934/upload/d17f764b512aa9c53a5f47aa7efe25bbfba5bfbb/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mühleweg 2a, D-79249 Merzhausen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts a…
An Gemeinde Friedberg (Hessen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter [#191934]
Datum
11. August 2020 14:31
An
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter“ vom 02.07.2020 (#191934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 191934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/191934/upload/d17f764b512aa9c53a5f47aa7efe25bbfba5bfbb/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mühleweg 2a, D-79249 Merzhausen
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Sehr << Antragsteller:in >> leider haben wir Ihre ursprüngliche Anfrage vom 02.07.2020 (#191934) nich…
Von
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Betreff
AW: Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter [#191934]
Datum
11. August 2020 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider haben wir Ihre ursprüngliche Anfrage vom 02.07.2020 (#191934) nicht erhalten. Könnten Sie uns diese bitte noch einmal zuschicken? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit übersende ich Ihnen nochmal die ursprüngliche Anfrage: ===================…
An Gemeinde Friedberg (Hessen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter [#191934]
Datum
9. November 2020 16:56
An
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit übersende ich Ihnen nochmal die ursprüngliche Anfrage: ================================ Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter (vgl. Berichterstattung, https://kommunal.de/dsgvo-gemeinderat-vergessen) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! ================================ ... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 191934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/191934/upload/d17f764b512aa9c53a5f47aa7efe25bbfba5bfbb/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mühleweg 2a, D-79249 Merzhausen
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts au…
An Gemeinde Friedberg (Hessen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter [#191934]
Datum
3. November 2022 15:08
An
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter“ vom 02.07.2020 (#191934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 822 Tage überschritten. Auch auf erneute Übermittlung der Anfrage auf ihren Wunsch hin habe ich keine Antwort erhalten. (Die ursprüngliche Anfrage E-Mail habe ich untenstehend erneut angehängt). Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts a…
An Gemeinde Friedberg (Hessen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter [#191934]
Datum
12. Dezember 2022 12:24
An
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter“ vom 02.07.2020 (#191934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 861 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine direkten Nachfrage(-versuche) bei der ursprünglich wohl zuständigen Frau Langer sind diesbezüglich nun mehrfach ins leere gelaufen. Ich kann nachvollziehen, dass angesichts des schon länger laufenden Vorgangs ggf. auch noch interne Nachforschungen von ihrer Seite für notwendig befunden werden. Angesichts der langen Dauer besteht von meiner Seite auch kein Druck, dass die Antwort noch zwingend dieses Jahr kommt. Allerdings bitte ich noch in diesem Jahr zumindest um eine Eingangbestätigung bzgl. dieses Schreibens inkl. Zusage, dass dieser Anfrage nachgegangen wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, vielen Dank für das freundliche Telefonat eben. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwe…
An Gemeinde Friedberg (Hessen) Details
Von
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Betreff
AW: Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter [#191934]
Datum
13. Januar 2023 12:22
An
Gemeinde Friedberg (Hessen)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für das freundliche Telefonat eben. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des "Rechts auf Vergessen" auf Gemeindevertreter“ vom 02.07.2020 (#191934, siehe unten Vollzitat der Ursprungsmail) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 893 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>