Gutachten zur "Ausländer-Maut"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten zur Ausländer-Maut das vom Wissenschaftlichen Dienst erstellt wurde und im aktuellen Spiegel erwähnt wird, siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/auslaender-maut-bundestagsjuristen-nennen-dobrindt-plan-rechtswidrig-a-984169.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten zu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur "Ausländer-Maut" [#6837]
Datum
3. August 2014 12:56
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten zur Ausländer-Maut das vom Wissenschaftlichen Dienst erstellt wurde und im aktuellen Spiegel erwähnt wird, siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/auslaender-maut-bundestagsjuristen-nennen-dobrindt-plan-rechtswidrig-a-984169.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Der Antrag wurde angelehnt, da das IFG nicht auf den Bundestag a…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
1,6 MB
Der Antrag wurde angelehnt, da das IFG nicht auf den Bundestag anwendbar ist.