Gutachten zur Bewertung der Eingruppierung der Beraterinnen des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen aufgrund der Stellenbeschreibung

Im Jahr 2021 wurde eine Stellenbeschreibung der Tätigkeiten der Beraterinnen am Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und Hilfetelefon Schwangere in Not erstellt. Im April 2022 wurde darüber informiert, dass ein Gutachten einer externen Firma zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Beraterinnen aufgrund dieser Stellenbeschreibung in die Entgeltgruppe 9c einzugruppieren seien und eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 ausgeschlossen sei. Welche externe Firma hat dieses aus öffentlichen Geldern bezahlte Gutachten erstellt und was genau steht in dem Gutachten, was für dieses Ergebnis argumentiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2021 wurd…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Bewertung der Eingruppierung der Beraterinnen des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen aufgrund der Stellenbeschreibung [#248608]
Datum
9. Mai 2022 16:08
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2021 wurde eine Stellenbeschreibung der Tätigkeiten der Beraterinnen am Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und Hilfetelefon Schwangere in Not erstellt. Im April 2022 wurde darüber informiert, dass ein Gutachten einer externen Firma zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Beraterinnen aufgrund dieser Stellenbeschreibung in die Entgeltgruppe 9c einzugruppieren seien und eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 ausgeschlossen sei. Welche externe Firma hat dieses aus öffentlichen Geldern bezahlte Gutachten erstellt und was genau steht in dem Gutachten, was für dieses Ergebnis argumentiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248608/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
AW: Gutachten zur Bewertung der Eingruppierung der Beraterinnen desHilfetelefonsGewalt gegen Frauen aufgrund der S…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Gutachten zur Bewertung der Eingruppierung der Beraterinnen desHilfetelefonsGewalt gegen Frauen aufgrund der Stellenbeschreibung [#248608] - Case Info: [38592004]
Datum
10. Mai 2022 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Nach § 7 Absatz 5 IFG soll die Bearbeitung innerhalb eines Monats erfolgen. Zur Zeit wird Ihr Antrag im Fachreferat geprüft. Ich werde unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, sobald ich weitere Informationen habe und bitte um Ihr Verständnis. Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass für die Erteilung einer entsprechenden Auskunft (amtlichen Information) Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung entstehen können. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
AW: Gutachten zur Bewertung der Eingruppierung der Beraterinnen desHilfetelefonsGewalt gegen Frauen aufgrund der S…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Gutachten zur Bewertung der Eingruppierung der Beraterinnen desHilfetelefonsGewalt gegen Frauen aufgrund der Stellenbeschreibung [#248608] - Case Info: [38592004]
Datum
12. Mai 2022 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügten Bescheid nebst Anlage, übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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