Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg

die Gutachten der verkehrlichen Untersuchung zur Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg.

Laut Aussage der Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann in der BVV-Drucksache DS/1788/V liegen die Gutachten mittlerweile vor.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    600,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg [#216669]
Datum
25. März 2021 19:57
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gutachten der verkehrlichen Untersuchung zur Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg. Laut Aussage der Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann in der BVV-Drucksache DS/1788/V liegen die Gutachten mittlerweile vor.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216669/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr Antragsteller/in gerne gewähren wir Ihnen die Akteneinsicht über die Gutachten der verkehrlichen Untersuchun…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg [#216669]
Datum
15. April 2021 20:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne gewähren wir Ihnen die Akteneinsicht über die Gutachten der verkehrlichen Untersuchung zur Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg. Die Akteneinsicht ist ausschließlich vor Ort im Straßen- und Grünflächenamt, in der Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin möglich. Die Kosten für eine Akteneinsicht richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebo, öffentlich im Internet frei zugänglich) in seiner gültigen Form, Tarifstelle 1004 und werden umfangabhängig erhoben. Ich setze für diese schriftliche Auskunft hinsichtlich der Akteneinsicht und erneuten elektronischen Anfragen zur vorgenannten Problematik, gemäß Tarifstelle 1004, Pkt. 2, eine Gebühr in Höhe von jeweils 100,- € fest und werde diese bei Inanspruchnahme der Akteneinsicht geltend machen. Des Weiteren werden zusätzlich je nach Aufwand und Organisation der Akteneinsicht Gebühren bis zu 500,- € fällig. Alle Kosten sind vor einer Terminierung und Gewährung der Akteneinsicht nach Erhalt eines Gebührenbescheids auf das Bezirkskonto einzuzahlen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren möchten. Mit freundlichen Grüßen