Gutachten zur Einstufung der von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisse

Anfrage an: Polizei Berlin

Ich bitte hiermit um Übersendung des beim Bundesamt für Verfassungsschutz erstellten und an das Ihnen unterstellte Landeskriminalamt Berlin übersandte Gutachtens, welches zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei den durch netzpolitik.org am 25. Februar 2015 und am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 Strafgesetzbuch handelt. Ausweislich der Erklärung des Generalbundesanwalts hat dieses Gutachten eine bedeutende Rolle für die Aufnahme von Ermittlungen durch seine Behörde gespielt. Angesichts des besonderen öffentlichen Interesses bitte ich um zeitnahe Bearbeitung meines Antrags

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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Constantin Baron van Lijnden
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
Constantin Baron van Lijnden
Betreff
Gutachten zur Einstufung der von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisse [#10942]
Datum
3. August 2015 21:28
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte hiermit um Übersendung des beim Bundesamt für Verfassungsschutz erstellten und an das Ihnen unterstellte Landeskriminalamt Berlin übersandte Gutachtens, welches zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei den durch netzpolitik.org am 25. Februar 2015 und am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 Strafgesetzbuch handelt. Ausweislich der Erklärung des Generalbundesanwalts hat dieses Gutachten eine bedeutende Rolle für die Aufnahme von Ermittlungen durch seine Behörde gespielt. Angesichts des besonderen öffentlichen Interesses bitte ich um zeitnahe Bearbeitung meines Antrags
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constantin Baron van Lijnden <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constantin Baron van Lijnden << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constantin Baron van Lijnden

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Anfrage IFG: Gutachten zur Einstufung der von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisse [#10942]
Datum
11. August 2015 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen