Gutachten zur Konversion

wie der Zeitung zu entnehmen ist, liegt das Gutachten zur Konversion von NRW-Urban vor. Bitte stellen Sie dies umgehend online, da dies auch durch Bürgerbeteiligung enstanden ist und sich die Öffentlichkeit vor der Sitzung im Hauptausschuss (März 2013) informieren will.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2013
  • Frist
    27. März 2013
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Anke Dr. Knopp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
Gutachten zur Konversion
Datum
23. Februar 2013 19:37
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie der Zeitung zu entnehmen ist, liegt das Gutachten zur Konversion von NRW-Urban vor. Bitte stellen Sie dies umgehend online, da dies auch durch Bürgerbeteiligung enstanden ist und sich die Öffentlichkeit vor der Sitzung im Hauptausschuss (März 2013) informieren will.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Anke Dr. Knopp

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Bericht NRW.Urban Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, der Konversionsbericht von NRW.Urban soll in den nächsten Ta…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Bericht NRW.Urban
Datum
25. Februar 2013 11:39
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, der Konversionsbericht von NRW.Urban soll in den nächsten Tagen vorgelegt werden und wird dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.3.2013 vorgestellt werden. Damit ist der Bericht - per Einladung, die am kommenden Donnerstag erfolgen soll - allgemein öffentlich zugänglich. Zeitgleich zur Einladung stellen wir den Bericht auf die Website der Stadt Gütersloh, parallel dazu wird über eine Pressemitteilung auf den Eintrag aufmerksam gemacht werden. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, in Fragen der Konversion können Sie mich auch jederzeit direkt ansprechen. Mit freundlichem Gruß Michael Zirbel BDA Leiter Fachbereich Stadtplanung __________________________________ Stadt Gütersloh Fachbereich Stadtplanung Berliner Straße 70 33330 Gütersloh Tel. 05241 82 23 85 Fax 05241 82 35 33 Mobil 0151 12 22 60 19 www.stadtplanung.guetersloh.de <<E-Mailadresse>>