Gutachten zur Nutzung des großen Weserbogen

Gutachten zur Nutzung des großen Weserbogen. In Auftrag gegeben durch die "Wochenend- und Ferienerholungsanlage Großer Weserbogen Kommunale Gesellschaft mbH" oder der Stadt Porta Westfalica.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
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Steffen Schiffel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Porta Westfalica Details
Von
Steffen Schiffel
Betreff
Gutachten zur Nutzung des großen Weserbogen [#149097]
Datum
6. Juni 2019 23:44
An
Kommunalverwaltung Porta Westfalica
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zur Nutzung des großen Weserbogen. In Auftrag gegeben durch die "Wochenend- und Ferienerholungsanlage Großer Weserbogen Kommunale Gesellschaft mbH" oder der Stadt Porta Westfalica.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Steffen Schiffel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Steffen Schiffel
Kommunalverwaltung Porta Westfalica
Sehr geehrter Herr Schiffel, Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung zuständigkeitsha…
Von
Kommunalverwaltung Porta Westfalica
Betreff
AW: Gutachten zur Nutzung des großen Weserbogen [#149097]
Datum
7. Juni 2019 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schiffel, Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber an den Geschäftsführer des Großen Weserbogens, Herrn Watermann, weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Porta Westfalica
Gutachten zur Nutzung des Großen Weserbogens Sehr geehrter Herr Schiffel, ein Gutachten zur Nutzung des Großen …
Von
Kommunalverwaltung Porta Westfalica
Betreff
Gutachten zur Nutzung des Großen Weserbogens
Datum
8. Juni 2019 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schiffel, ein Gutachten zur Nutzung des Großen Weserbogens ist von der Grosser Weserbogen Kommunale Gesellschaft mbH nicht in Auftrag gegeben worden und kann daher auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Angedacht ist aber aktuell ein Interessenbekundungsverfahren zum Verkauf der Campingplatzanlage. Für das Interessenbekundungsverfahren wird ein entsprechendes Exposé vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen