Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe

- Gutachten „Die Infrastrukturabgabe und die Debatte über Ausländerdiskriminierung“ von Prof. Dr. Fritz Söllner

- Gutachten „Zur Steuerrechtlichen Kompetenzverteilung im Recht der Europäischen Union mit besonderem Blick auf das Zweite Verkehrssteueränderungsgesetz (Verkehr-StÄndG 2)“ von Prof. Dr. Friedemann Kainer

- Gutachten zur Infrastrukturabgabe von RA Priv. Doz. Dr. Bernhard Müller

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten „Die In…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe [#152413]
Datum
25. Juni 2019 05:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten „Die Infrastrukturabgabe und die Debatte über Ausländerdiskriminierung“ von Prof. Dr. Fritz Söllner - Gutachten „Zur Steuerrechtlichen Kompetenzverteilung im Recht der Europäischen Union mit besonderem Blick auf das Zweite Verkehrssteueränderungsgesetz (Verkehr-StÄndG 2)“ von Prof. Dr. Friedemann Kainer - Gutachten zur Infrastrukturabgabe von RA Priv. Doz. Dr. Bernhard Müller
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies i…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 10728 Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe [#152413]
Datum
26. Juni 2019 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend finden Sie meine Adresse. Ich bitte Sie aber ausdrücklich um eine Antwo…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10728 Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe [#152413]
Datum
26. Juni 2019 13:55
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend finden Sie meine Adresse. Ich bitte Sie aber ausdrücklich um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Bei meinem letzten Antrag wurde die von mir begehrte Art des Informationszugangs nicht berücksichtigt! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe“ vo…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10728 Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe [#152413]
Datum
27. Juli 2019 02:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe“ vom 25.06.2019 (#152413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Gutachten zur Pkw-Maut / Infrastrukturabgabe
Datum
9. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
859,9 KB