Gutachten zur Pkw-Maut
das in [1] genannte Gutachten zur Pkw-Maut.
[1] Gabriel hält kritisches Gutachten zur Pkw-Maut angeblich zurück, 09.09.2014 - http://www.deutschlandfunk.de/gabriel-h…
Anfrage abgelehnt
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Datum9. September 2014
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11. Oktober 2014
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4 Follower:innen
- Von
- Gustav Wall
- Betreff
- Gutachten zur Pkw-Maut [#7340]
- Datum
- 9. September 2014 11:16
- An
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Betreff
- AW: Gutachten zur Pkw-Maut [#7340]
- Datum
- 19. September 2014 10:26
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Betreff
- AW: Gutachten zur Pkw-Maut [#7340]
- Datum
- 24. September 2014 14:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Gustav Wall
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Gutachten zur Pkw-Maut " [#7340]
- Datum
- 30. September 2014 10:13
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- IFG-Anfrage "Gutachten zur PKW-Maut"
- Datum
- 7. Oktober 2014 16:26
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 16. Dezember 2014 17:36
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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https://fragdenstaat.de/anfrage/informa…

Ihre Spende für die Plattform
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- 3030_2015.doc
- Datum
- 26. Januar 2015 11:32
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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http://sprechrun.de/web21/fileadmin/Ziv…
der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI).
Um die Chancen auf eine Antwort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu verbessern, muss ich eine neue Anfrage starren. Ich habe versaumt parallel zu der Anfrage an BFDI einen Widerspruch bei der Behörde einreichen.
falls Sie beabsichtigen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, möchte ich Sie auf folgende Ausführungen einer Rechtsanwaltskanzlei zum Ausnahmetatbestand § 3 Abs. 3 b IFG 1 aufmerksam machen:
"§ 3 Nr. 3 b IFG erfasst nur den Beratungsprozess, nicht hingegen die relevanten Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung (Beratungsgegenstand) sowie das Ergebnis der Willensbildung (Beratungsergebnis), vgl. Hartmannsberger in Redeker/Uechtritz Teil 1 B IV. 5. bcc, Randnummer 192 (Anwaltshandbuch Verwaltungsverfahren, 2. Auflage Köln, 2012). Mit der Formulierung „solange“ macht das Gesetz außerdem deutlich, dass der Informationszugang, […], grundsätzlich nur aufgeschoben ist. Die Dauer dieses Aufschubs bestimmt sich danach, ob der Schutz der Vertraulichkeit weiterhin eine Offenlegung der Beratungsinterna verbietet. Der Abschluss des laufenden Verfahrens bildet dabei aber keine unüberwindbare zeitliche Grenze (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3.11.2011, 7 C 4/11, in VGZ 2012, 251 ff., dort Randnummer 131). […] Das Berliner Verwaltungsgericht hat [mit Urteil vom 25.08.2011] […] bestätigt, dass Schutzobjekt des § 3 Nr. 3 b IFG nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung ist, d.h. die Besprechung, Beratschlagung und Abwägung, mithin der eigentliche Vorgang des Überlegens. Die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung […] sind ebenso wie das Ergebnis der Willensbildung nicht von § 3 Nr. 3 b IFG geschützt. Dies ist nach dem Urteil der Kammer vom 22.10.2008 auch bereits gefestigte Rechtsprechung."
Quelle: Thomé IFG Klage SGB II Rechtsvereinfachungen - Thomé IFG Klage BMAS - 2014-04-09 Widerspruch gegen BMAS Versagungsbescheid, Link: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redak…
Mit freundlichen Grüßen