Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz

Anfrage an: Thüringer Landtag

Antrag nach dem ThürIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz des Juristischen Dienstes und Ausschussdienstes vom 25.1.2013.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG).

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Gutachten zur Re…
An Thüringer Landtag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz [#16687]
Datum
6. Mai 2016 18:14
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz des Juristischen Dienstes und Ausschussdienstes vom 25.1.2013. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG). Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Thüringer Landtag
Ihre Anfrage - Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen die Zwischennachr…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
Ihre Anfrage - Zwischennachricht
Datum
23. Mai 2016 09:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
241,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen die Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage nach dem ThürIFG vom 06. Mai 2016. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage - Zwischennachricht [#16687] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Thüringer Landtag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Zwischennachricht [#16687]
Datum
18. August 2016 08:57
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz“ vom 06.05.2016 (#16687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Ich weise daraufhin, dass inzwischen eine Untätigkeitsklage möglich wäre. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 16687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Thüringer Landtag
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail vom…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 ThürIFG vom 6. Mai 2016 – Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz
Datum
29. August 2016 10:45
Status
Warte auf Antwort
image001.png
45,6 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 18. August 2016. Über Ihren Antrag nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes wird in Kürze abschließend entschieden. Sie erhalten sodann weitere Nachricht. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> hat sich inzwischen in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachte…
An Thüringer Landtag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 ThürIFG vom 6. Mai 2016 – Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz [#16687]
Datum
21. Oktober 2016 18:53
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> hat sich inzwischen in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz“ vom 06.05.2016 (#16687) etwas ergeben? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 16687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Thüringer Landtag
Sehr geehrter Herr Semsrott, der Bescheid samt Gutachten wurde Ihnen am 29. September 2016 per Post an die von Ih…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
AW: Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 ThürIFG vom 6. Mai 2016 – Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz [#16687]
Datum
24. Oktober 2016 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, der Bescheid samt Gutachten wurde Ihnen am 29. September 2016 per Post an die von Ihnen angegebene Adresse Herrn Arne Semsrott c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin gesendet. Insoweit gehe ich davon aus, dass Ihnen die Dokumente bereits zugegangen sind. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landtag
Ihr Antrag [tatsächliches Datum: 29.9., zur besseren Darstellung vordatiert] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-…
Von
Thüringer Landtag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag
Datum
25. Oktober 2016
Status
[tatsächliches Datum: 29.9., zur besseren Darstellung vordatiert] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 6. Mai 2016, in der Poststelle des Thüringer Landtags am Q. Mai 2016 eingegangen, haben Sie einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Inforrnationsfreiheitsgesetzes (ThürlFG) gestellt. Darin haben Sie um Zusendung des Gutachtens zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz des Juristischen Dienstes und Ausschussdienstes des Thüringer Landtags vom 25. Januar 2013 gebeten. Darüber hinaus haben Sie mit E-Mail vom 18. August 2016 an Ihren Antrag erinnert. Der von Ihnen geltend gemachte gesetzliche Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 ThürlFG besteht aus folgenden Gründen nicht: Der Anwendungsbereich des ThürlFG ist vorliegend nicht eröffnet. Gemäß § 2 Abs. 3 ThürlFG ist der Thüringer Landtag im spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten nicht informationspflichtig. Der Thüringer Gesetzgeber hat damit den Anwendungsbereich des ThürlFG ausdrücklich auf die reine behördliche Verwaltungstätigkeit des Landtags beschränkt. Er hatte sich dabei an der Regelung des § 2 Abs. 5 des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) orientiert, in dem die typisierten VenrvaItungsangelegenheiten des Landtags aufgezählt sind. Weiterhin fallen die Aufgaben des Ausschussdienstes und des Juristischen Dienstes im Thüringer Landtag zusammen. Die Tätigkeit des Juristischen Dienstes ist damit eng mit der parlamentarischen Beratungs—‚ Gesetzgebungs- und Kontroilfunktion des Landtags verknüpft. Sie steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten. Die juristische Tätigkeit bei der Erstellung von Ausarbeitungen auf Veranlassung aus dem parlamentarischen Raum fällt danach erkennbar nicht unter die typisierten Verwaltungsangelegenheiten des Landtags. Ungeachtet des nicht bestehenden gesetzlichen Informationsanspruchs nach § 4 Abs. 1 ThürlFG erhalten Sie dieses Gutachten ausnahmsweise dennoch, da es in der Vergangenheit bereits öffentlichen Stellen außerhalb des parlamentarischen Raums zugänglich gemacht wurde. Die Weitergabe des Gutachtens erfolgt jedoch im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten mit Unkenntlichmachung des Namens der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers. Ich weise weiterhin darauf hin, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung bezogen auf das Gutachten zur Rechtsstellung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 25. Januar 2013 handelt, aus der keine weiteren Ansprüche abzuleiten sind. Mit freundlichen Grüßen