Gutachten zur Stammbahn Berlin-Potsdam

alle Gutachten oder sonstige Bewertungen (z.B. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) seit 2010 zur Wiedereröffnung der Stammbahn Berlin-Potsdam. Personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.

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  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Gutachten o…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Gutachten zur Stammbahn Berlin-Potsdam [#29475]
Datum
5. Mai 2018 20:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Gutachten oder sonstige Bewertungen (z.B. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) seit 2010 zur Wiedereröffnung der Stammbahn Berlin-Potsdam. Personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Schreiben vom 05.05.2018
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 05.05.2018
Datum
18. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB