Gutachten zur Vereinbarkeit des Pkw-Maut-Gesetzes mit europäischem Recht

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Gutachten zur Vereinbarkeit des Pkw-Maut-Gesetzes mit europäischem Recht, wie erwähnt unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pkw-maut-bundestags-juristen-geben-dobrindt-keine-chance-a-1044922.html

Ergebnis der Anfrage

Das Gutachten zur Vereinbarkeit des Pkw-Maut-Gesetzes mit europäischem Recht: "Vereinbarkeit der Gesetze zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen und zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit dem Unionsrecht"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
  • Ein:e Follower:in

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten zu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Vereinbarkeit des Pkw-Maut-Gesetzes mit europäischem Recht [#10760]
Datum
23. Juli 2015 09:05
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten zur Vereinbarkeit des Pkw-Maut-Gesetzes mit europäischem Recht, wie erwähnt unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pkw-maut-bundestags-juristen-geben-dobrindt-keine-chance-a-1044922.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente