Gutachten zur Verkehrserziehung in NRW

- das Gutachten zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Planungsgesellschaft Verkehr Köln Hoppe & Co. (2016)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Verkehrserziehung in NRW [#152672]
Datum
27. Juni 2019 08:09
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Gutachten zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Planungsgesellschaft Verkehr Köln Hoppe & Co. (2016)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
27. Juni 2019 08:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Verkehrserziehung in NRW“ vom 27.0…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Verkehrserziehung in NRW [#152672]
Datum
30. Juli 2019 02:13
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Verkehrserziehung in NRW“ vom 27.06.2019 (#152672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E<< Adresse entfernt >…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. Juli 2019 02:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E<< Adresse entfernt >>Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht << Adresse entfernt >> wie das wohl häufig erwartet wird << Adresse entfernt >> in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E<< Adresse entfernt >>Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen<< Adresse entfernt >> oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Email vom 27.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email vom 27.06.2019 ist bei mir eingegangen. Aufgrun…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Email vom 27.06.2019
Datum
30. August 2019 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
805 Bytes
image002.png
992 Bytes
image003.png
908 Bytes
image004.jpg
882 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email vom 27.06.2019 ist bei mir eingegangen. Aufgrund von Urlaubszeiten und einer Vielzahl von eingehenden Anfragen war eine zeitnahe Beantwortung leider nicht möglich. Ich bitte, dies zu entschuldigen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (heute Ministerium für Schule und Bildung) hat im März 2016 den Auftrag erteilt, ein Gutachten zu erstellen, das - auf der Grundlage einer Erhebung zum Stand der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung an Schulen in NRW - Empfehlungen formuliert, wie die VEMB in den Curricula und in der Schulpraxis etabliert werden können. Zu diesem Zweck wurden vom 07.06. bis 08.07.2016 Online-Befragungen aller nordrhein-westfälischen Schulen der Primar- und Sekundarstufen I sowie auch der Schulaufsicht zum Stand der VEMB durchgeführt. Zur qualitativen Validierung der Ergebnisse wurde ergänzend am 05.09.2016 ein Workshop durchgeführt, an dem Bedienstete der unteren und oberen Schulaufsicht sowie Fachberaterinnen und Fachberater der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung teilnahmen. Gegenstand waren die Ergebnisdiskussion und -bewertung. Im November 2016 wurden dann eine Zusammenfassung der Ergebnisse und eine Ausarbeitung von Empfehlungen zur Etablierung der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung vorgelegt, auftragsgemäß in Form einer PowerPoint-Präsentation. In der Anlage übersende ich Ihnen das Gutachten zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 27.06.2019 [#152672] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung! Ich entsch…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 27.06.2019 [#152672]
Datum
30. August 2019 16:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung! Ich entschuldige Ihre verspätete Antwort. Trotzdem erwarte ich in Zukunft von Ihnen, dass Sie mich bereits im Vorfeld (d. h. vor Fristende) über eine Überschreitung der Frist informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>