Gutachtenerstellung

Das Regierungspräsidium Tübingen, haben am 24.08.2017 ein Angebot über verkehrsrechtliche Beratungsleistungen zur Unterstützung bei einem Gerichtstermin eingeholt.
Angeboten wurde (nachdem bereits 2/3 der angebotenen Leistungen erbracht waren) :
1. Vorarbeit 720€
2. Abstimmungstermin 23.08.2017 720€
3. Gerichtstermin 11.09.2017 900€

Fragen:
1. Wann wurde die Leistungen gemäß Punkt 1 bestellt ? Bitte um das Vorlegen der konkreten Bestellung und die zugrundegelegte interne Freigabe mit namentlicher Nennung. Das muss vor der Angebotserstellung erfolgt sein. Was war beinhaltet? Wie lange war die Dauer dieser Vorarbeit. Bitte um Vorlage eines abgezeichneten Stundenrapportzettels.
2. Wann wurde die Leistung gemäß Punkt 2 bestellt ? Bitte um das Vorlegen der konkreten Bestellung und die zugrundegelegte interne Freigabe mit namentlicher Nennung. Das muss vor der Angebotserstellung erfolgt sein. Was war beinhaltet? Wer war bei diesem Termin anwesend? Wie lange war die Dauer dieses Gespräches. Bitte um Vorlage eines abgezeichneten Stundenrapportzettels.
3. Weshalb musste hier nachträglich Expertise eingekauft werden nachdem die Straße bereits gebaut worden war?
4. Wie lange war die Dauer der Gerichtsverhandlung? Bitte um Vorlage eines abgezeichneten Stundenrapportzettels.
5. Weshalb waren die für den Gerichtstermin benötigten Daten nicht ordentlich dokumentiert?
6. Gab es einen gerichtlichen Bedarf für den 'Zeugen'
7. Wurde die Gegenseite über diese Kosten und Vorbereitungen informiert?
8. Wurde die Gegenseite dahingehend informiert daß im Sinne öffentlicher Transparenz auch Fragen des öffentlichen Interesses behandelt werden konnten ? War es der Gegenseite bekannt dass der anwesend sein wird?
9. Für die Anreise wurden 130km Anreise berechnet. Weshalb ist der - sofern seine Anwesenheit wirklich erforderlich war was zu bezweifeln ist - nicht mit ÖPNV angereist?
10. Dieser Antrag und aufkommende anfallende Kosten wurde in keiner Form beim Gerichtstermin benannt.
11. An der Gerichtsverhandlung waren weitere Personen als Vertretung des RP Tübingen anwesend. Bitte um die konkrete Benennung der Personen und deren Qualifikation. Es scheint die Behörde hat keine ausreichend qualifizierten Leute und und muss sich auch dem Vorwurf der Ineffizienz nach Parkinsons Law aussetzen.
12.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2018
  • Frist
    29. März 2018
  • Kosten dieser Information:
    1400,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Regierungs…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachtenerstellung [#26772]
Datum
27. Februar 2018 19:50
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Regierungspräsidium Tübingen, haben am 24.08.2017 ein Angebot über verkehrsrechtliche Beratungsleistungen zur Unterstützung bei einem Gerichtstermin eingeholt. Angeboten wurde (nachdem bereits 2/3 der angebotenen Leistungen erbracht waren) : 1. Vorarbeit 720€ 2. Abstimmungstermin 23.08.2017 720€ 3. Gerichtstermin 11.09.2017 900€ Fragen: 1. Wann wurde die Leistungen gemäß Punkt 1 bestellt ? Bitte um das Vorlegen der konkreten Bestellung und die zugrundegelegte interne Freigabe mit namentlicher Nennung. Das muss vor der Angebotserstellung erfolgt sein. Was war beinhaltet? Wie lange war die Dauer dieser Vorarbeit. Bitte um Vorlage eines abgezeichneten Stundenrapportzettels. 2. Wann wurde die Leistung gemäß Punkt 2 bestellt ? Bitte um das Vorlegen der konkreten Bestellung und die zugrundegelegte interne Freigabe mit namentlicher Nennung. Das muss vor der Angebotserstellung erfolgt sein. Was war beinhaltet? Wer war bei diesem Termin anwesend? Wie lange war die Dauer dieses Gespräches. Bitte um Vorlage eines abgezeichneten Stundenrapportzettels. 3. Weshalb musste hier nachträglich Expertise eingekauft werden nachdem die Straße bereits gebaut worden war? 4. Wie lange war die Dauer der Gerichtsverhandlung? Bitte um Vorlage eines abgezeichneten Stundenrapportzettels. 5. Weshalb waren die für den Gerichtstermin benötigten Daten nicht ordentlich dokumentiert? 6. Gab es einen gerichtlichen Bedarf für den 'Zeugen' 7. Wurde die Gegenseite über diese Kosten und Vorbereitungen informiert? 8. Wurde die Gegenseite dahingehend informiert daß im Sinne öffentlicher Transparenz auch Fragen des öffentlichen Interesses behandelt werden konnten ? War es der Gegenseite bekannt dass der anwesend sein wird? 9. Für die Anreise wurden 130km Anreise berechnet. Weshalb ist der - sofern seine Anwesenheit wirklich erforderlich war was zu bezweifeln ist - nicht mit ÖPNV angereist? 10. Dieser Antrag und aufkommende anfallende Kosten wurde in keiner Form beim Gerichtstermin benannt. 11. An der Gerichtsverhandlung waren weitere Personen als Vertretung des RP Tübingen anwesend. Bitte um die konkrete Benennung der Personen und deren Qualifikation. Es scheint die Behörde hat keine ausreichend qualifizierten Leute und und muss sich auch dem Vorwurf der Ineffizienz nach Parkinsons Law aussetzen. 12.
Der Antrag wird um hinterrücks anfallende Kosten zu vermeiden zunächst zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre beiden Nachrichten mit Ihrem Informationsbegehren erhalten. Nach kurso…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Gutachtenerstellung [#26774]
Datum
28. Februar 2018 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre beiden Nachrichten mit Ihrem Informationsbegehren erhalten. Nach kursorischer Prüfung werden wir Sie über die voraussichtlichen Kosten Ihres Informationsbegehrens informieren. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Tübingen
WG: Informationsbegehren Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 1 Abs. 2 LIFG haben…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Informationsbegehren Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
23. März 2018 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 1 Abs. 2 LIFG haben Antragsberechtigte einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Was eine „amtliche Information“ ist, definiert § 3 Nr. 3 LIFG: Eine amtliche Information ist jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Fragen 1 und 2: Bei der Beauftragung der verkehrsrechtlichen Beratungsleistungen zur Unterstützung bei einem Gerichtstermin handelt es sich um eine amtliche Information in Form der E-Mail vom 28.08.2017 und des Angebots der Brenner Bernhard Ingenieure GmbH vom 24.08.2017 (s. Anlage 1). Die Namen der beteiligten Mitarbeiter der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin wurden geschwärzt. Es handelt sich hierbei um Informationen, über die Sie bereits verfügen, § 9 Abs. 3 Nr. 4 LIFG. Außerdem wurde in dem Angebot die Höhe der Nebenkosten geschwärzt, weil es sich insofern um ein Betriebsgeheimnis handelt, § 6 LIFG. Weil die Gesamtsumme einen Rückschluss auf die Höhe der Nebenkosten zulässt, wurde auch diese geschwärzt. Aus dem Auftrag ergibt sich der Inhalt des Auftrags und der Leistungsphasen. Zur Dauer der Vorarbeiten liegen keine amtlichen Informationen/Rapportzettel vor. Auch zu den Fragen, ob und wann die Beauftragung vor der Angebotserstellung erfolgt war, wer beim Termin anwesend war und wie lange das Gespräch gedauert hat, liegen keine Aufzeichnungen und damit auch keine amtlichen Informationen vor. Auch zu den Fragen 3 bis 12 verfügen wir über keine amtlichen Informationen. Ihre in der Frage 12 geäußerte und auf der Plattform „fragdenstaat.de“ veröffentlichte Korruptionsvermutung beim Bau der Umgehungsstraße ist rufschädigend und entbehrt jeder Grundlage. Sollten Sie diese Äußerung nicht zurücknehmen oder gar wiederholen, behalten wir uns eine Klage auf Unterlassung dieser Äußerung und eine strafrechtliche Anzeige vor. Die Antwort zu Ihrem Informationsbegehren hatten Sie in elektronischer Form (E-Mail) erbeten. Auf Wunsch werden wir Ihnen auch einen förmlichen Bescheid zukommen lassen. In diesem Fall werden wir eine Gebühr von 200 € erheben. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Tübingen
WG: Beauftragungsvolumina RP Tübingen für Strassenplanungen an Beratende Unternehmen [#26774] Sehr geehrtAntragste…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Beauftragungsvolumina RP Tübingen für Strassenplanungen an Beratende Unternehmen [#26774]
Datum
23. März 2018 11:23
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund des erheblichen Aufwands bei der Zusammenstellung der von Ihnen geforderten Informationen müssten Sie mit einer Gebühr von 1.400 € rechnen. Mit freundlichen Grüßen