Gutachten/Studie bzw. Erkenntnisse über die von der Polizei Berlin verwendeten Druck- und Hebeltechniken

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz,

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Gutachten oder andere ähnliche Dokumente, die sich mit den Druck- und Hebeltechniken der "Polizei Berlin" befassen

- Maßnahmen bzw. Ablaufplan, der sich mit der "Überwachung" solcher Techniken beschäftigt. (bspw.: "Sind sie zeitgemäß?"; "Gibt es (neue) bessere Methoden?")

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten/Studie bzw. Erkenntnisse über die von der Polizei Berlin verwendeten Druck- und Hebeltechniken [#195927]
Datum
25. August 2020 13:22
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten oder andere ähnliche Dokumente, die sich mit den Druck- und Hebeltechniken der "Polizei Berlin" befassen - Maßnahmen bzw. Ablaufplan, der sich mit der "Überwachung" solcher Techniken beschäftigt. (bspw.: "Sind sie zeitgemäß?"; "Gibt es (neue) bessere Methoden?") Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195927/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. August 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich an die Berliner Polizei weitergeleitet (gemäß §13, Absatz 2 Sa…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Gutachten/Studie bzw. Erkenntnisse über die von der Polizei Berlin verwendeten Druck- und Hebeltechniken [#195927]
Datum
26. August 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich an die Berliner Polizei weitergeleitet (gemäß §13, Absatz 2 Satz 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz) . Wenn es Akten oder Unterlagen zu den von Ihnen gefragten Themen gibt, so werden diese von der Polizei selbst und nicht von der Senatsverwaltung für Inneres geführt. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, mit freundlichen Grüßen