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Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung

Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen
und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung,
unveröffentlichter Abschlußbericht, Version 5.1 vom 1. Juli 2010
Autoren: Dr. Manfred Kops, Dr. Olexiy Khabyuk

Falls es eine höhere Version als 5.1 (aktuellere Version) gibt, dann schicken Sie mir bitte die aktuellste Version.

Diesen Dokument brauche ich für mich persönlich.

Die Bezeichnung des Dokuments wurde entnommen aus
S. 24
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/278_11.pdf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2018
  • Frist
    11. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutac…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung [#26108]
Datum
12. Januar 2018 12:10
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung, unveröffentlichter Abschlußbericht, Version 5.1 vom 1. Juli 2010 Autoren: Dr. Manfred Kops, Dr. Olexiy Khabyuk Falls es eine höhere Version als 5.1 (aktuellere Version) gibt, dann schicken Sie mir bitte die aktuellste Version. Diesen Dokument brauche ich für mich persönlich. Die Bezeichnung des Dokuments wurde entnommen aus S. 24 http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/278_11.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachterliche Bewertung der Berechn…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung [#26108]
Datum
25. Februar 2018 15:11
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung“ vom 12.01.2018 (#26108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bayerische Staatskanzlei
Rundfunkbeitrag Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. M…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Rundfunkbeitrag
Datum
5. März 2018 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.