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Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung

"Diese gutachterlichen Stellungnahmen sind in die Unterlagen eingeflossen, die die GEZ insbesondere den Staatskanzleien und den Rundfunkreferenten der Länder für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung gestellt hat."
S. 23
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/278_11.pdf

Bitte schicken Sie mir Unterlagen, die GEZ für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung gestellt hat.

In diesen Unterlagen ist z.B. folgende Bewertung enthalten "Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung, unveröffentlichter Abschlußbericht, Version 5.1 vom 1. Juli 2010"

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  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "D…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung [#26003]
Datum
8. Januar 2018 11:04
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Diese gutachterlichen Stellungnahmen sind in die Unterlagen eingeflossen, die die GEZ insbesondere den Staatskanzleien und den Rundfunkreferenten der Länder für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung gestellt hat." S. 23 http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/278_11.pdf Bitte schicken Sie mir Unterlagen, die GEZ für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung gestellt hat. In diesen Unterlagen ist z.B. folgende Bewertung enthalten "Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung, unveröffentlichter Abschlußbericht, Version 5.1 vom 1. Juli 2010"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rundfunkbeitrag Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bea…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rundfunkbeitrag
Datum
25. Januar 2018 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beantwortung Ihres Antrages ausschließlich durch die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt erfolgt. Wir möchten Sie daher bitten, sich direkt an die entsprechende Landesrundfunkanstalt zu wenden. Eine Weiterleitung ist nicht möglich, da sich aus der E-Mail Adresse keine Zuständigkeit ableiten lässt. Mit freundlichen Grüßen
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