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Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung

"Diese gutachterlichen Stellungnahmen sind in die Unterlagen eingeflossen, die die GEZ insbesondere den Staatskanzleien und den Rundfunkreferenten der Länder für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung gestellt hat."
S. 23
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/278_11.pdf

Bitte schicken Sie mir Unterlagen, die Ihnen GEZ zur Verfügung gestellt hat.

In diesen Unterlagen ist z.B. folgende Bewertung enthalten "Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung, unveröffentlichter Abschlußbericht, Version 5.1 vom 1. Juli 2010"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Dezember 2017
  • Frist
    16. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung [#25689]
Datum
13. Dezember 2017 12:59
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Diese gutachterlichen Stellungnahmen sind in die Unterlagen eingeflossen, die die GEZ insbesondere den Staatskanzleien und den Rundfunkreferenten der Länder für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung gestellt hat." S. 23 http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/278_11.pdf Bitte schicken Sie mir Unterlagen, die Ihnen GEZ zur Verfügung gestellt hat. In diesen Unterlagen ist z.B. folgende Bewertung enthalten "Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung, unveröffentlichter Abschlußbericht, Version 5.1 vom 1. Juli 2010"
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag #25689 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag #25689
Datum
8. Januar 2018 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
328,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
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