Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen einer Sicherheitsüberprüfung von Abgeordneten und Fraktionsmitarbeitern
Antrag nach dem ThürIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen einer Sicherheitsüberprüfung von Abgeordneten und Fraktionsmitarbeitern vom 14.03.2014
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG). Der Thüringische Landtag ist hier auskunftspflichtig, da die Stellungnahme nicht Teil des "spezifischen Bereichs der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" ist.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Sie über den Antrag unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Monat nach Eingang zu entscheiden haben. Bisherige Anfragen an den Landtag wurden erst nach fünf Monaten beantwortet.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum9. März 2017
-
11. April 2017
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!