Gutachtliche Äußerung (Gutachten) zur Bildungscloud (ella@bw)

das Gutachten zur gescheiterten Bildungsplattform „Ella“, wie beschrieben in https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2018/juli/912018.html, Zitat:
"Ein Gutachten stellte postum 129 Mängel und 34 offene Punkte fest."

Dieses Gutachten ist im allgemeinen Interesse zum weiteren Vorgehen bzgl. der Digitalisierung der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten zur…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachtliche Äußerung (Gutachten) zur Bildungscloud (ella@bw) [#55913]
Datum
6. Februar 2019 07:57
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten zur gescheiterten Bildungsplattform „Ella“, wie beschrieben in https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2018/juli/912018.html, Zitat: "Ein Gutachten stellte postum 129 Mängel und 34 offene Punkte fest." Dieses Gutachten ist im allgemeinen Interesse zum weiteren Vorgehen bzgl. der Digitalisierung der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Antrag auf Auskunft nach dem Landesinformationsgesetz (LIFG) Herausgabe des Gutachtens zur BIldungsplattform "ella"
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Landesinformationsgesetz (LIFG) Herausgabe des Gutachtens zur BIldungsplattform "ella"
Datum
22. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Antwort zu: KM-0510.21/51/1 Antrag auf Auskunft nach dem LIFG, Herausgabe des Gutachtens zur Bildungsplattform &qu…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwort zu: KM-0510.21/51/1 Antrag auf Auskunft nach dem LIFG, Herausgabe des Gutachtens zur Bildungsplattform "ella" [#55913]
Datum
12. März 2019 20:47
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Zusicherung, dass der Anspruch auf Zugang zum Gutachten grundsätzlich besteht. Folgende Gründe für den Zugang zum Gutachten liegen zugrunde: 1. Gemäß §5(1) LIFG ist der Zugang zu Informationen zu gewähren, wenn das öffentliche Informationsinteresse überwiegt. Dies ist hier gegeben, da es sich um die Verwendung von Steuergeldern in Höhe von 28,7 Mio EUR handelt. 2. Weiterhin überwiegt gemäß §5(4) LIFG das öffentliche Informationsinteresse im konkreten Fall ebenso, da es sich ausschließlich um dienstliche Daten handeln dürfte und sich die Angabe auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer beschränkt und die betroffene Personen im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 als Gutachterin, Gutachter, Sachverständige, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben haben. 3. Da das Gutachten zur Bildungscloud ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk, daher greift hier auch der §6 LIFG nicht, die Einsicht in das Gutachten ist zu gewähren. Die verlangte Informationsgewährung verletzt §6 LIFG nicht (Details zur Begründung, v.a. auch im Bezug auf den Informationszugang zu angeblichen Betriebsgeheimnissen siehe das Urteil des VWG Magedeburg, Az: 6 A 343/16 MD, dort insbesondere Urteilsbegründung Punkt 3 a, ein ähnlicher Fall liegt hier vor). 4. Ein weiterer Grund für die Herausgabe der Information ist das Interesse der Öffentlichkeit für das weitere Vorgehen bezüglich der Digitalisierung in den Schulen und allgemein der Bildungslandschaft. Es ist aus der Presse und/oder öffentlichen Debatte aktuell nicht zu erkennen, dass konkrete Pläne oder Bemühungen der weiteren Umsetzung zur Bereitstellung einer zeitgemäßen Infrastruktur zur Unterstützung der Bildung seitens des KM bestehen, vielmehr muss befürchtet werden, dass das Land Baden-Württemberg sich hier auf dem absteigenden Ast befindet. Aus diesen Gründen beantrage ich erneut die Herausgabe und EInsicht in das genannte Gutachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen