Gutscheinvergabe im Jobcenter-Arbeit Hellweg Aktiv Soest und die zugehörigen Bearbeitungskosten

Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat.

Bitte benennen Sie mir

1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013,
2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge
3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2014
  • Frist
    11. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das SGB II regel…
An Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutscheinvergabe im Jobcenter-Arbeit Hellweg Aktiv Soest und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6391]
Datum
10. Mai 2014 15:36
An
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat. Bitte benennen Sie mir 1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013, 2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge 3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Ihr Antrag vom 10.05.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antr…
Von
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Betreff
Ihr Antrag vom 10.05.2014
Datum
15. Mai 2014 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 10.05.2014. Wir werden uns bemühen, Ihren Antrag zügig zu bescheiden. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen, ich bitte Sie diesbezüglich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Ihre Anfrage zur Gutscheinerteilung in den Jahren 2005-2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne beantworte…
Von
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Betreff
Ihre Anfrage zur Gutscheinerteilung in den Jahren 2005-2013
Datum
13. Juni 2014 10:02
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne beantworte ich Ihre Anfrage zur Gutscheinerteilung in den Jahren 2005-2013. Gemäß § 53 Abs. 1 SGB II erstellt die Bundesagentur für Arbeit aus den bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von ihr nach § 51b erhaltenen und den ihr von den kommunalen Trägern und den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 51b übermittelten Daten Statistiken. Sie übernimmt die laufende Berichterstattung und bezieht die Leistungen nach diesem Buch in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ein. Insoweit können Sie die gewünschten Daten der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter der Webadresse http://statistik.arbeitsagentur.de entnehmen." Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage zur Gutscheinerteilung in den Jahren 2005-2013 [#6391] Sehr geehrte Damen und Herren, Das SGB I…
An Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Gutscheinerteilung in den Jahren 2005-2013 [#6391]
Datum
28. Juni 2014 12:28
An
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klargestellt, dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat. Bitte benennen Sie mir 1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013, 2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge 3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden Von Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest Betreff Ihre Anfrage zur Gutscheinerteilung in den Jahren 2005-2013 Datum 13. Juni 2014 10:02:15 Sehr geehrt<< Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in