Gutscheinvergabe im Jobcenter Kreis Olpe und die zugehörigen Bearbeitungskosten
Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat.
Bitte benennen Sie mir
1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013,
2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge
3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Mai 2014
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11. Juni 2014
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Gutscheinvergabe im Jobcenter Kreis Olpe und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6386]
- Datum
- 10. Mai 2014 15:24
- An
- Jobcenter Kreis Olpe
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Jobcenter Kreis Olpe
- Betreff
- Empfangsbestätigung Ihres Antrages
- Datum
- 15. Mai 2014 17:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Jobcenter Kreis Olpe
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem IFG vom 10. Mai 2014
- Datum
- 4. Juni 2014 12:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 10. Mai 2014 [#6386]
- Datum
- 2. August 2014 11:11
- An
- Jobcenter Kreis Olpe
- Status
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- Von
- Jobcenter Kreis Olpe
- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 02. August 2014
- Datum
- 27. August 2014 12:55
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Gutscheinvergabe im Jobcenter Kreis Olpe und die zugehörigen Bearbeitungskosten" [#6386]
- Datum
- 11. Oktober 2014 11:57
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 16. Oktober 2014 15:35
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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