Gutscheinvergabe im Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein und die zugehörigen Bearbeitungskosten
Anfrage an:
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat.
Bitte benennen Sie mir
1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013,
2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge
3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum10. Mai 2014
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11. Juni 2014
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