Guttachten diverser Freiflächen aus den Jahren 2014/2015

Anfrage an: Stadt Leipzig

Im Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06030-VSP-01 wird von Gutachten aus dem Jahr 2014/2015 gesprochen, ich zitiere:

"Das Thema "Freiflächen für Kulturveranstaltungen" wurde bereits in den vergangenen Jahren im Stadtrat thematisiert,
so z.B. mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE Antrag-Nr. V/A 338 vom 11.09.2012 und V/F 1119 vom 27.03.2014 sowie der SPD-Fraktion VI-A-01786 vom 03.09.2015. In diesem Rahmen fand die Begutachtung diverser Flächen im Bezug zur Eignung für Veranstaltungen mit
Beschallung statt."

Bitte senden Sie mir die besagten Gutachten
und die Anträge V/A 338 ; V/F 1119; VI-A-01786 zu.
Besten Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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Bernhard Jung
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadt Leipzig Details
Von
Bernhard Jung
Betreff
Guttachten diverser Freiflächen aus den Jahren 2014/2015 [#46801]
Datum
21. Januar 2019 10:30
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06030-VSP-01 wird von Gutachten aus dem Jahr 2014/2015 gesprochen, ich zitiere: "Das Thema "Freiflächen für Kulturveranstaltungen" wurde bereits in den vergangenen Jahren im Stadtrat thematisiert, so z.B. mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE Antrag-Nr. V/A 338 vom 11.09.2012 und V/F 1119 vom 27.03.2014 sowie der SPD-Fraktion VI-A-01786 vom 03.09.2015. In diesem Rahmen fand die Begutachtung diverser Flächen im Bezug zur Eignung für Veranstaltungen mit Beschallung statt." Bitte senden Sie mir die besagten Gutachten und die Anträge V/A 338 ; V/F 1119; VI-A-01786 zu. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Jung <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernhard Jung << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Jung
Stadt Leipzig
Gutachten diverser Freiflächen aus den Jahren 2014/2015 [#46801] [Antwort] Sehr geehrter Herr Jung, Ihren Antrag …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Gutachten diverser Freiflächen aus den Jahren 2014/2015 [#46801] [Antwort]
Datum
21. Januar 2019 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jung, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zum Gutachten für "Freiflächen für Kulturveranstaltungen" (Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06030-VSP-01) haben wir an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Gutachten diverser Freiflächen aus den Jahren 2014/2015 Antrag nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Gutachten diverser Freiflächen aus den Jahren 2014/2015 Antrag nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Datum
13. Februar 2019 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Herr Jung, vielen Dank für Ihr Interesse am Thema "Freiflächen für Kulturveranstaltungen". Im Anhang habe ich Ihnen die zitierten Beschlußlagen beigefügt. Zum von Ihnen nachgefragten Gutachten im Sinne einer Prüfung externer Sachverständiger muß ich die Erwartungen leider etwas dämpfen. Die Flächen wurden von den zuständigen Behörden der Stadtverwaltung begutachtet, Aufträge an Dritte wurden dazu nicht erteilt. Dies verwaltungsinterne Einschätzung würde ich Ihnen dann per Post übermitteln, da der Schriftverkehr zwischen den Ämtern der Stadtverwaltung im Gegensatz zu den Beschluß- vorlagen nicht öffentlich ist. Übermitteln Sie dafür bitte Ihren Berechtigungsnachweis als Einwohner der Stadt mittels Kopie des Personalausweis (Adresse Wohnsitz). Sollten weitere Fragen bestehen können sie gerne auf mich zukommen. Mit freundlichen Grüßen