GVP Amtsgericht München

Anfrage an: Amtsgericht München

ich bitte um Zusendung des Geschäftsverteilungsplans (GVP) für 2016 und 2017 sowie der dazugehörigen Änderungsbeschlüsse zu den jeweiligen GVPs für 2016 und 2017.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2017
  • Frist
    8. Februar 2017
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Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Zuse…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
GVP Amtsgericht München [#19829]
Datum
9. Januar 2017 12:19
An
Amtsgericht München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Zusendung des Geschäftsverteilungsplans (GVP) für 2016 und 2017 sowie der dazugehörigen Änderungsbeschlüsse zu den jeweiligen GVPs für 2016 und 2017.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „GVP Amtsgericht München“ vom 09.01.2017 (#1982…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
AW: GVP Amtsgericht München [#19829]
Datum
9. Februar 2017 12:11
An
Amtsgericht München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „GVP Amtsgericht München“ vom 09.01.2017 (#19829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Am…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: GVP Amtsgericht München [#19829]
Datum
9. Februar 2017 13:30
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht München eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Bayern in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ Mit freundlichen Grüßen