GZD, FIU - Zuständigkeiten IFG, Beauskunftung/Auskünfte nach § 49 GwG

Mitteilung von DI.B. 13 vom 28.04.2021 O 1004-2021.00009-DI.B.1 (202100112887)
der Generalzolldirektion, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, FIU.

Von der Generalzolldirektion FIU Fachgebiet A.211 ging ein auf den 27.10.2022 datiertes Schreiben mit Gz. SV 6000 - 2022.8000006 - DX.A.21 raus. Ein Ausdruck dieses Dokument ist später Teil der Beiakte 2 zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln Aktenzeichen 13 K 1/23. Darin wird o.g. Schriftstück auf Seite 3/16 erwähnt.

Ergebnis der Anfrage

Das angefragte Schriftstück
DI.B. 13 vom 28.04.2021 O 1004-2021.00009-DI.B.1 (202100112887)
enthält (neben viel schmückendem Beiwerk) inhaltlich nur die folgenden Aussagen

(1) auf einem Vorsatzblatt:
"dass alle Anträge nach dem IFG an die für die Bearbeitung der IFG-Anträge
zuständige Stelle der GZD, DI.B.16, weiterzuleiten sind."

(2) in Bezug auf eine andere IFG-Anfrage:
"Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hat grundsätzlich jeder gegenüber den Behörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen i. S. d. § 2 Nr. 1 IFG. Nach § 1 Abs. 2 S. 1 IFG kann die Behörde Auskunft erteilten, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen.

Gemäß § 3 Nr. 8 IFG besteht jedoch kein Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) wahrnehmen, die nach Feststellung der Bundesregierung eine vergleichbare Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste aufweisen. Gemäß § 34 Nr. 3 SÜG i. V. m. § 1 Nr. 6 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) wird hiervon auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erfasst, soweit sie bei ihrer Aufgabe der Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität oder des Terrorismus wahrnimmt und eine dauerhafte Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten des Bundes erfolgt.

Eine Übersendung der begehrten Kommunikation ist daher gemäß § 3 Nr. 8 IFG abzulehnen."

Inhaltlich ähnlich: "SV 6000 2021.800007 DVIII.D.21"

was als Anhang zu diesen beiden Anfragen beigefügt ist:
https://fragdenstaat.de/a/218533
https://fragdenstaat.de/a/217491

Darin ist auch "O 1004-2021.00009-DI.B.1 (202100106422)" enthalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mitteilung von DI.B. 13 vom 28.04.202…
An Financial Intelligence Unit Germany (FIU) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GZD, FIU - Zuständigkeiten IFG, Beauskunftung/Auskünfte nach § 49 GwG [#279939]
Datum
27. Mai 2023 21:31
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mitteilung von DI.B. 13 vom 28.04.2021 O 1004-2021.00009-DI.B.1 (202100112887) der Generalzolldirektion, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, FIU. Von der Generalzolldirektion FIU Fachgebiet A.211 ging ein auf den 27.10.2022 datiertes Schreiben mit Gz. SV 6000 - 2022.8000006 - DX.A.21 raus. Ein Ausdruck dieses Dokument ist später Teil der Beiakte 2 zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln Aktenzeichen 13 K 1/23. Darin wird o.g. Schriftstück auf Seite 3/16 erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279939/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
[Ticket#2023052703000777] GZD, FIU - Zuständig [...] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Ausk…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
[Ticket#2023052703000777] GZD, FIU - Zuständig [...]
Datum
27. Mai 2023 21:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Auskunft FIU eingegangen und unter der Ticketnummer 2023052703000777 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Sofern es sich bei Ihrer Mitteilung um eine Verdachtsmeldung handelt, wird die FIU nur bei Bedarf auf Sie zukommen.  Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021 Generalzolldirektion …
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021
Datum
31. Mai 2023 10:02
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00046-DI.B.16 (202300131320) Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 27. Mai 2023 zur Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021 ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] __________________________________ Generalzolldirektion Arbeitsbereich DI.B.16 Krelingstraße 50 90408 Nürnberg Telefon: [geschwärzt] E-Mail: DIB16.gzd@zoll.bund.de [geschwärzt] De-Mail: DIB16.gzd@zoll.de-mail.de
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021 Generalzolldirektion…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021
Datum
6. Juni 2023 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2023.00046-DI.B.16 (202300136664) Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf meine Zwischennachricht vom 31. Mai 2023, O 1004-2023.00046-DI.B.16 (202300131320), teile ich mit, dass die von Ihrem Antrag umfasste Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021, O 1004-2021.00009-DI.B.1 (202100112887), die Übersendung eines abgestimmten IFG-Bescheids darstellt. Hierbei wurde dem eigentlichen Bescheid (zwei Seiten) ein kurzes Anschreiben (eine Seite) vorangestellt. Das gesamte Dokument enthält in geringfügigem Umfang personenbezogene Daten, insbesondere den Namen und die Anschrift des Adressaten des Bescheids sowie die Daten der zuständigen Bearbeiterin. Personenbezogene Daten sind nach dem IFG umfassend geschützt und dürfen grundsätzlich nur herausgegeben werden, wenn die betroffenen Dritten eingewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragsstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt (Abwägung), § 5 Abs. 1 S. 1 IFG. Folglich wäre im weiteren Verlauf der Bearbeitung Ihres Antrags ein Drittbeteiligungsverfahrens gem. § 8 IFG durchzuführen, um die Belange Dritter berücksichtigen zu können. Hierbei werden Ihre Daten und Ihr Anliegen an die betroffenen Dritten, weitergeben. Auch ist in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, eine Begründung des Antrags vorgesehen, § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Die Begründung erlaubt hierbei der Behörde eine sachgerechte Abwägung der unterschiedlichen Interesse im Rahmen des § 5 Abs. 1 S. 1 IFG und den betroffenen Dritten einen Einblick in die Interessen der Antragstellenden. Daher wird Ihre Begründung auch an die betroffenen Dritten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens weitergeben. Die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens verlängert auch das eigentliche Verfahren, vgl. § 8 Abs. 2 S. 2 IFG. Zudem entstehen für die Auskunft dann ggf. Gebühren, da für die Beantwortung Ihres Anliegens ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen würde. Die genaue Höhe der Gebühren lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, da diese von den noch durchzuführenden Tätigkeiten abhängt. Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach der Anlage zur Informationsgebührenverordnung. Alternativ zum Drittbeteiligungsverfahren können Sie sich auch mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 IFG einverstanden erklären. In diesem Fall werden die geringfügig vorhandenen personenbezogenen Daten geschwärzt. Auch gehe ich nach jetzigem Stand von einer dann insgesamt kostenfreien Bearbeitung aus. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie mit der Unkenntlichmachung der personenbezogene Daten einverstanden sind, oder das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden soll. Soweit Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen, bitte ich Sie, Ihren Antrag zu begründen und die Kostenübernahme zu erklären. Soweit ich bis zum 23. Juni 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021 [#279939] Guten …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021 [#279939]
Datum
6. Juni 2023 16:08
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter Bezug auf Ihre Nachrichten O 1004-2023.00046-DI.B.16, 202300131320 und 202300136664, teile ich bzgl. der Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021, O 1004-2021.00009-DI.B.1 (202100112887) mit: Ich bin mit der Unkenntlichmachung der personenbezogene Daten einverstanden. Ich wünsche keine Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279939/

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021 Generalzolldirektion …
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitteilung des Arbeitsbereichs DI.B.13 vom 28. April 2021
Datum
12. Juni 2023 09:49
Status
Generalzolldirektion O 1004-2023.00046-DI.B.16 (202300139527) Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben nebst Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen