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Haarp-Anlage bei Rostock

Ich habe einen Bericht über die Haarp-Anlage bei Rostock gesehen.
Angeblich dient Sie für Forschungszwecke...aber auch millitärisch.
Kann man mit Haarp das Wetter beeinflussen, oder sogar Erdbeben auslösen?
Die letzten Erdbeben wurden alle in einer Tiefe ca. 4 km ausgelöst (Epizentrum)
Warum wird die Öffentlichkeit nicht informiert (Youtube-videos werden gesperrt)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 20 Follower:innen
Wolfgang Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe ei…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Wolfgang Weber
Betreff
Haarp-Anlage bei Rostock [#143348]
Datum
17. Mai 2019 21:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe einen Bericht über die Haarp-Anlage bei Rostock gesehen. Angeblich dient Sie für Forschungszwecke...aber auch millitärisch. Kann man mit Haarp das Wetter beeinflussen, oder sogar Erdbeben auslösen? Die letzten Erdbeben wurden alle in einer Tiefe ca. 4 km ausgelöst (Epizentrum) Warum wird die Öffentlichkeit nicht informiert (Youtube-videos werden gesperrt)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Weber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Weber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Mai 2019 an das Bundesministerium für Umwelt, Natu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Haarp-Anlage bei Rostock [#143348]
Datum
7. Juni 2019 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Mai 2019 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über die Plattform "Frag den Staat". Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz oder anderen Informationsfreiheitsgesetzen, da Sie nicht konkret Zugang zu Umweltinformationen oder sonstigen amtlichen Informationen begehren, über die das BMU verfügt. Vielmehr bitten Sie um Erläuterungen und Auskunft zu einem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Weber
Sehr geehrte<< Anrede >> Was ist die Antwort auf meine Frage? Wozu gibt es Haarp-Anlagen? ... Mit fre…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Wolfgang Weber
Betreff
AW: Haarp-Anlage bei Rostock [#143348]
Datum
7. Juni 2019 18:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
haarp-rostock-marlow-grote-anlage-der-welt.jpg
136,0 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> Was ist die Antwort auf meine Frage? Wozu gibt es Haarp-Anlagen? ... Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Weber Anhänge: - haarp-rostock-marlow-grote-anlage-der-welt.jpg Anfragenr: 143348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 17. Mai 2019 und 7. Juni 2019 zum Thema HAARP-Anlagen …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Haarp-Anlage bei Rostock [#143348] - Ihre Nachrichten vom 17. Mai und 7. Juni 2019
Datum
2. Juli 2019 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Haarp-AnlagebeiRostock143348.eml
6,3 KB
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 17. Mai 2019 und 7. Juni 2019 zum Thema HAARP-Anlagen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). HAARP (High Frequency Active Auroral Research Program) bezeichnet ein sowohl ziviles als auch militärisches US-amerikanisches Forschungsprogramm in Alaska. Im Wesentlichen werden in diesem Forschungsprogramm durch spezielle Kurzwellensendeanlagen unter Anwendung von elektromagnetischen Wellen die Ionosphäre und die Ausbreitung von Funkwellen untersucht. Dafür werden von der HAARP-Anlage fokussiert hochenergetische elektromagnetische Wellen senkrecht in Richtung Zenit ausgesendet. In allen anderen Richtungen als zum Zenit wird eine wesentlich geringere Leistung abgestrahlt. Die Anlage ist nicht dauernd in Betrieb, sondern wird nur sporadisch zu Forschungszwecken eingeschaltet. Ähnliche Forschungsanlagen existieren in anderen Ländern (z.B. Norwegen, Russland). Seit mehreren Jahren halten sich Verschwörungstheorien im Bereich der Anwendung von Funkwellen. Einige Theorien behaupten, dass es durch elektromagnetische Strahlung möglich sei, gezielt Einfluss auf das menschliche Denken und Handeln zu nehmen (Mind Control). Andere Theorien sagen den HAARP-Anlagen Eigenschaften zur systematischen Auslösung von Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen) zu militärischen Zwecken nach. Nach den dem Bundesumweltministerium vorliegenden Informationen ist keine Theorie in dieser Form wissenschaftlich belegt oder logisch nachvollziehbar. Bei der von Ihnen genannten Anlage in Marlow handelt es hingegen nicht um eine HAARP-Anlage, sondern um eine Marinefunksendestelle, die von der Bundeswehr zur weltweiten Kommunikation mit Ihren seegehenden Einheiten eingesetzt wird. Allgemein gilt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Wirkungen elektromagnetischer Felder die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). In ihr werden Grenzwerte u. a. für den Betrieb von ortsfesten Funksendeanlagen auf der Basis von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zwei international anerkannte Gremien, und Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) festgelegt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird in regelmäßigen Abständen durch die zuständigen Landesbehörden überprüft. Mit freundlichen Grüßen