Haber-Verfahren und Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Organisationen

Die Namen der Organisationen, die Ihr Ministerium im Rahmen des Haber-Verfahrens seit 2004 zur Überprüfung ans Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet hat (vgl. https://netzpolitik.org/2019/sechs-bundesministerien-lassen-zivilgesellschaft-von-geheimdienst-ueberpruefen/)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Namen der Or…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Haber-Verfahren und Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Organisationen [#130765]
Datum
12. April 2019 16:48
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Namen der Organisationen, die Ihr Ministerium im Rahmen des Haber-Verfahrens seit 2004 zur Überprüfung ans Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet hat (vgl. https://netzpolitik.org/2019/sechs-bundesministerien-lassen-zivilgesellschaft-von-geheimdienst-ueberpruefen/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag zu "Haber-Verfahren"; GZ. Z14 04010-0288/030 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag zu "Haber-Verfahren"; GZ. Z14 04010-0288/030
Datum
16. April 2019 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.04.2019. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ihr Antrag ist am gleichen Tage im BMZ eingegangen und wurde an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag zu "Haber-Verfahren"; GZ. Z14 04010-0288/030 [#130765] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag zu "Haber-Verfahren"; GZ. Z14 04010-0288/030 [#130765]
Datum
16. April 2019 11:26
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Angesichts des Urteils OVG BB 12 B 11.16 möchte ich anregen, dass das BMZ seinen Standard-Antworttext überarbeitet. Dieser suggeriert aus meiner Sicht, dass eine Gebühr analog zu den Kostensätzen berechnet wird. Eine solche pauschale Zurechnung (bspw. 8 Stunden Aufwand gleich 480 Euro Gebühren) ist nach dem obergerichtlichen Urteil allerdings nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 130765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ. Z14 04010-0288/030, hier: Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre An…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ. Z14 04010-0288/030, hier: Zwischennachricht
Datum
15. Mai 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anregung. Leider ist die Bearbeitung Ihres oben genannten IFG-Antrags zum Haber-Verfahren noch nicht abgeschlossen. Ich bemühe mich um eine zeitnahe Bescheidung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/030 Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei finden Sie den IFG-Bescheid zu Ihrem Ant…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/030
Datum
26. Juni 2019 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei finden Sie den IFG-Bescheid zu Ihrem Antrag vom 12.04.2019. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/030 [#130765] Sehr geehrte<< Anrede >> ich schlage vor, dass wir…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/030 [#130765]
Datum
9. Juli 2019 00:46
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich schlage vor, dass wir das Verfahren aussetzen, bis mein ähnliches Verfahren mit dem BMFSFJ vor dem VG Berlin geklärt ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 130765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
GZ. Z14 04010-0288/030, hier: Ihre Bitte um Aussetzung des Verfahrens Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
GZ. Z14 04010-0288/030, hier: Ihre Bitte um Aussetzung des Verfahrens
Datum
25. Juli 2019 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Vorschlag zur Aussetzung des Verfahrens muss ich Ihnen mitteilen, dass es kein Verfahren mehr gibt, dass ausgesetzt werden könnte. Denn das Verwaltungsverfahren wurde bereits abgeschlossen, indem ich am 26.06.2019 meinen IFG-Bescheid an Sie erlassen habe. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: GZ. Z14 04010-0288/030, hier: Ihre Bitte um Aussetzung des Verfahrens [#130765] Sehr geehrte<< Anrede &g…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: GZ. Z14 04010-0288/030, hier: Ihre Bitte um Aussetzung des Verfahrens [#130765]
Datum
25. Juli 2019 14:51
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Widerspruchsfrist läuft ja noch. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 130765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>