Hackerangriff auf Politiker-Fahrdienst

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Schreiben der Bundestagsverwaltung an Abgeordneten zu einem Hack auf einen Fahrdienstleister, in dem es heißt es: "Ziel, Art und Umfang des Angriffs sind noch unbekannt, ebenso, ob Daten manipuliert worden oder abgeflossen sind. An der Aufklärung des Sachverhalts wird gearbeitet." (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/hackerangriff-bundeswehr-fuhrpark-101.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreib…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Hackerangriff auf Politiker-Fahrdienst [#195369]
Datum
16. August 2020 17:10
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben der Bundestagsverwaltung an Abgeordneten zu einem Hack auf einen Fahrdienstleister, in dem es heißt es: "Ziel, Art und Umfang des Angriffs sind noch unbekannt, ebenso, ob Daten manipuliert worden oder abgeflossen sind. An der Aufklärung des Sachverhalts wird gearbeitet." (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/hackerangriff-bundeswehr-fuhrpark-101.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 195369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195369/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-267/2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, das…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-267/2020
Datum
20. August 2020 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 16. August 2…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
23. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
169,0 KB
geschwärzt
877,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 16. August 2020 bitten Sie: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben der Bundestagsverwaltung an Abgeordneten zu einem Hack auf einen Fahrdienstleister, in dem es heißt es: "Ziel, Art und Umfang des Angriffs sind noch unbekannt, ebenso, ob Daten manipuliert worden oder abgeflossen sind. An der Aufklärung des Sachverhalts wird gearbeitet." (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/hackerangriff-bundeswehr-fuhrpark-101.html )" Als Anlage übersende ich Ihnen das Schreiben des Referats ZR 3 der Verwaltung des Deutschen Bundestages an die Abgeordneten. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sind gemäß § 3 Nr. 2 IFG mehrere E-Mail-Adressen sowie die Kontaktdaten der Leitstelle der Polizei beim Deutschen Bundestag geschwärzt worden. Die übrigen Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten gemäß § 5 Absatz 1 IFG. Sofern Sie die Offenlegung der letztgenannten personenbezogenen Daten begehren, bitte ich um entsprechende Mitteilung sowie um Begründung Ihres Antrags (vgl. § 7 Absatz 1 Satz 2 IFG) bis zum 9. Oktober 2020, damit gemäß § 8 Abs. 1 IFG Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden können. Die Durchführung der Drittbeteiligungsverfahren wäre auf der Grundlage des § 10 IFG i.V.m. 88 1, 2 IFG-Gebührenverordnung (GebV) und der Anlage 1 Teil A, 2.2 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV mit Gebühren zwischen 30 und 500 Euro verbunden. Sollte ich innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Mitteilung einstellen. Mit freundlichen Grüßen

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