Häufigkeit der Verkehrskontrollen - interne Kommunikationen, Weisungen, sonstiges veraktetes Material

Anfrage an: Polizei Berlin

Sämtliche interne Kommunikationen, alle Weisungen sowie sonstiges veraktetes Material aus denen hervorgeht, warum die Polizei Berlin laut der polizeilichen "Verkehrssicherheitslage 2021 in Berlin" häufiger den Rad-Verkehr als den PKW- und LKW-Verkehr kontrolliert hat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
  • 14 Follower:innen
Daniel Erk
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Polizei Berlin Details
Von
Daniel Erk
Betreff
Häufigkeit der Verkehrskontrollen - interne Kommunikationen, Weisungen, sonstiges veraktetes Material [#269928]
Datum
10. Februar 2023 14:43
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne Kommunikationen, alle Weisungen sowie sonstiges veraktetes Material aus denen hervorgeht, warum die Polizei Berlin laut der polizeilichen "Verkehrssicherheitslage 2021 in Berlin" häufiger den Rad-Verkehr als den PKW- und LKW-Verkehr kontrolliert hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Erk Anfragenr: 269928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269928/ Postanschrift Daniel Erk << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Erk
Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bestätigung des Eingangs der Anfrage, Aktenzeichen, Hinwei…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung des Eingangs der Anfrage, Aktenzeichen, Hinweis zur Dauer und zu möglichen Gebühren
Daniel Erk
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#269928] Guten Tag << Anrede >> herzlich…
An Polizei Berlin Details
Von
Daniel Erk
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#269928]
Datum
16. Februar 2023 14:46
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Februar 2023 bzgl. meine IFG-Antrages mit dem Aktenzeichen Just 4 IFG 29.23. Darin schreiben Sie zu möglichen Gebühren durch Verwaltungsaufwand: Der gesetzliche Rahmen ist bis zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Danke für diese Information! Hiermit bitte ich Sie mich zu informieren, wie hoch der tatsächlich Verwaltungsaufwand in etwa ausfallen wird (und ob überhaupt Kosten anfallen), damit ich meine Anfrage gegebenenfalls auch zurückziehen kann. Herzlichen Dank und Mit freundlichen Grüßen Daniel Erk Anfragenr: 269928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269928/

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Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ablehnung des Antrags. Begründung: "Informationen sin…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
17. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung des Antrags. Begründung: "Informationen sind nicht Aktenbestandteil der Polizei Berlin"