Häufigste Hauptdiagnosen für Nebendiagnose U12.9

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte teilen Sie mir mit, welches seit Einführung des ICD-Codes U12.9 die zehn häufigsten Hauptdiagnosen sind, für die die Nebendiagnose U12.9 gestellt wurde. Bitte listen Sie mir für diese zehn Codes die Abrechnungszahlen pro Quartal bei der TK auf. Sie können gerne wieder eine Unterscheidung nach Fällen, Diagnosen und Versicherten vornehmen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte teilen Sie mir mit, welches seit Einführung des…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Häufigste Hauptdiagnosen für Nebendiagnose U12.9 [#256559]
Datum
7. August 2022 11:27
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte teilen Sie mir mit, welches seit Einführung des ICD-Codes U12.9 die zehn häufigsten Hauptdiagnosen sind, für die die Nebendiagnose U12.9 gestellt wurde. Bitte listen Sie mir für diese zehn Codes die Abrechnungszahlen pro Quartal bei der TK auf. Sie können gerne wieder eine Unterscheidung nach Fällen, Diagnosen und Versicherten vornehmen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256559/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
7. August 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Anfrage 256559 Im vertragsärztlichen Bereich gibt es im Gegensatz zum stationären Sektor keine Unterscheidung in …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Anfrage 256559
Datum
17. August 2022 12:11
Status
Warte auf Antwort
Im vertragsärztlichen Bereich gibt es im Gegensatz zum stationären Sektor keine Unterscheidung in Haupt- und Nebendiagnosen. Es existiert nicht einmal eine Datumsangabe für die einzelne Diagnose. So dass man nicht nachvollziehen kann, welche Diagnosen am selben Behandlungstag erfasst wurden. Diesen Umstand bemängeln die gesetzlichen Krankenkassen bereits seit vielen Jahren. Beispielhaft bedeutet dies: Versicherter mit Besuchen in der selben Arztpraxis am 10.1. mit Rückenbeschwerden, 20.2. mit Infekt und 30.3. wegen Kopfschmerz. Für alle drei Diagnosen sehen wir in den Daten nur die Angabe, dass sie im Quartal 1 des Jahres durch diese Praxis vorgenommen wurden (bei mehreren Ärzten in einer Praxis kann nicht einmal dieser konkret benannt werden). Eine genauere Zuordnung oder eine Verbindung zwischen gestellten Diagnosen ist daher nicht möglich.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Die TK hat mir letztens die von meinen Ärzten abgerechneten ICD-Codes übersandt (ak…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 256559 - Häufigste Hauptdiagnosen für Nebendiagnose U12.9 [#256559]
Datum
17. August 2022 12:21
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Die TK hat mir letztens die von meinen Ärzten abgerechneten ICD-Codes übersandt (aka TK-Patientenquittung). Darin war genau zugeordnet, an welchem Tag welcher Arzt welche Dinge abgerechnet hat. Das heißt doch aber, dass der TK eigentlich vorliegt, welche Diagnosen zusammen gestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256559/
Techniker Krankenkasse
Sehr << Antragsteller:in >> was Herr Dreißig in seiner Antwort vom 11.08. zum Ausdruck gebracht hat, …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
AW: Anfrage 256559 - Häufigste Hauptdiagnosen für Nebendiagnose U12.9 [#256559]
Datum
18. August 2022 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> was Herr Dreißig in seiner Antwort vom 11.08. zum Ausdruck gebracht hat, ist, dass für die DIAGNOSEN keine Datumsangaben in den ärztlichen Einzelfallnachweisen existieren. Bei den ärztlichen Abrechnungs-/Leistungspositionen existiert, wie Sie korrekt ausführen, eine Datumsangabe. Dies gilt aber nicht für die Diagnosen, die nur summarisch über sämtliche in dem Quartal erfolgten Behandlungen ausgewiesen werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Ihrer Schilderung möchte ich meine Anfrage anpassen. Bitte nennen Sie mir die…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 256559 - Häufigste Hauptdiagnosen für Nebendiagnose U12.9 [#256559]
Datum
18. August 2022 19:03
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Ihrer Schilderung möchte ich meine Anfrage anpassen. Bitte nennen Sie mir die zehn Hauptdiagnosen, die bei Behandlungen zusammen mit U12.9 am häufigsten abgerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256559/

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Techniker Krankenkasse
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre nochmalige, angepasste Anfrage vom 18. August lass…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
AW: Anfrage 256559 - Häufigste Hauptdiagnosen für Nebendiagnose U12.9 [#256559]
Datum
6. September 2022 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre nochmalige, angepasste Anfrage vom 18. August lassen wir Ihnen anhängend wie gewünscht die 10 "Hauptdiagnosen", die bei Behandlungen zusammen mit der Diagnose U12.9 in 2021 am häufigsten abgerechnet wurden, zukommen. Wie schon ausgeführt, gibt es im ambulanten Bereich keine "Hauptdiagnosen", vor allem aber handelt es sich bei den Diagnosen um sämtliche innerhalb des gesamten Quartals dokumentierten Diagnosen - eine Zuordnung zu den ggf. mehreren, auch ganz unterschiedlichen Behandlungsanlässen innerhalb dieses Quartals ist nicht möglich! Dieser Umstand zeigt sich auch deutlich im ermittelten Ergebnis: Die häufigste innerhalb eines Quartals-Behandlungsfalls neben der U12.9 dokumentierte Diagnose ist die U11.9, die die Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19 dokumentiert! Freundliche Grüße