Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802 c ZPO

Anfrage an: Amtsgericht Köpenick

bitte teilen Sie mir mit, wie viele Haftbefehle im Jahr 2014 + 2015 von Ihrem Gericht ausgestellt wurden.
Zusätzlich bitte ich um Auskunft, wie viele die Haftbefehle vollstreckt werden mussten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2016
  • Frist
    12. April 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Amtsgericht Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802 c ZPO [#15991]
Datum
11. März 2016 17:21
An
Amtsgericht Köpenick
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, wie viele Haftbefehle im Jahr 2014 + 2015 von Ihrem Gericht ausgestellt wurden. Zusätzlich bitte ich um Auskunft, wie viele die Haftbefehle vollstreckt werden mussten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Köpenick
Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802 c ZPO
Von
Amtsgericht Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802 c ZPO
Datum
14. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß Ihrem Schreiben wurden in den Jahren 2014 + 2015 keine Haftbefehle zur …
An Amtsgericht Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802 c ZPO [#15991]
Datum
22. März 2016 12:26
An
Amtsgericht Köpenick
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß Ihrem Schreiben wurden in den Jahren 2014 + 2015 keine Haftbefehle zur Abgabe der Vermögensauskunft beantragt/beschlossen. Da ich mir dies nicht vorstellen kann, gehe ich davon aus, dass meine Anfrage für Sie nicht ausreichend war. Gemäß § 802 c ZPO können Gläubiger beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen, damit der Schuldner in Haftgenommen werden kann, sollte er die Abgabe zur Vermögensauskunft verweigern. Daher bitte ich um entsprechende Information, wie viele Haftbefehle von Ihrem Gericht in den Jahren 2014 + 2015 für diesen Zweck ausgestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>