Häftlingszahlen und Entlassungen

Die jährlichen Häftlingszahlen in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland, sowie die zugehörigen jährlichen Entlassungszahlen der letzten 10 Jahre
und falls möglich
die jeweils jährliche Anzahl der Häftlinge, die in Resozialisierungsprojekten während ihrer Haft eingebunden waren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jährlichen Häft…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Häftlingszahlen und Entlassungen [#142150]
Datum
14. Mai 2019 17:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jährlichen Häftlingszahlen in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland, sowie die zugehörigen jährlichen Entlassungszahlen der letzten 10 Jahre und falls möglich die jeweils jährliche Anzahl der Häftlinge, die in Resozialisierungsprojekten während ihrer Haft eingebunden waren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 471/2019 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Mai 2019 - Häftlingszahlen und Entlassungen [#142150]
Datum
12. Juni 2019 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 471/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem mit E-Mail vom 14. Mai 2019 gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Häftlingszahlen in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland können Sie der Rechtspflegestatistik, Tabellenteil „Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzuges", jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres entnehmen. Diese enthält mehrseitige Übersichten u. a. zur Belegungsfähigkeit und Gesamtbelegung sowie zu Zu- und Abgängen im Kalendermonat. Die aktuelle Ausgabe der Rechtspflegestatistik enthält Daten zum Stichtag 30. November 2018; insgesamt werden darin Daten ab dem Stichtag 31. März 2014 aufgelistet. Die Statistik ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) veröffentlicht und unter folgendem Link aufrufbar: https://www.destatis.de/SiteGlobals/For…ubmit.x=0&submit.y=0. Von einer Übersendung sehe ich daher ab (vgl. § 9 Absatz 3 2. Alternative IFG). Amtliche Informationen für die Zeit vor dem 31. März 2014 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vor. Eine Übersicht über Gefangene, die in Resozialisierungsprojekten während ihrer Haft eingebunden waren, liegt im BMJV ebenfalls nicht vor. Mit freundlichen Grüßen