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Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen

Dokumente zur Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen. Insbesondere bitte ich um Informationen darüber, wer konkret hierfür haften muss (der Hausherr, der Verordnungsgeber, die Krankenkasse oder Dritte).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zur Haftu…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199645]
Datum
6. Oktober 2020 16:31
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen. Insbesondere bitte ich um Informationen darüber, wer konkret hierfür haften muss (der Hausherr, der Verordnungsgeber, die Krankenkasse oder Dritte).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199645/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Presse- und I…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199645]
Datum
9. Oktober 2020 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht für das Thema Ihrer Anfrage zuständig ist und dementsprechend auch keine Unterlagen hierzu vorhanden sind. Auch zu der aufgeworfenen Rechtsfrage kann ich aus diesem Grunde keine Stellungnahme abgeben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich wurde von der Techniker Krankenkasse mit…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199645]
Datum
9. Oktober 2020 13:20
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich wurde von der Techniker Krankenkasse mit meinen Fragen an die Bundesregierung verwiesen, aus diesem Grund habe ich Ihnen meine Fragen zugeschickt. Können Sie mir bitte mitteilen, wer für die Beantwortung meiner Fragen zuständig ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199645/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.