Haftung für Schadensfälle durch "ZOOM" im Universitätsbetrieb

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Fortführung des Lehrbetriebs an bayerischen Hochschulen/Universitäten wird zunehmend der Dienst "ZOOM" genutzt, so zum Beispiel an der FAU Erlangen-Nürnberg.
Bitte senden Sie mir zu:
- Sämtliche Anweisungen an Hochschulen und Universitäten, welche die Nutzung des Dienstes "ZOOM" regeln.
- Sämtliche Risikoevaluationen dieses Dienstes im Sinne des Datenschutzes und der IT-Sicherheit der Endgeräte
- Haftungsregelungen für potenzielle Schäden im Sinne der IT-Sicherheit oder des Datenschutzes, welche nachweislich durch den Dienst "ZOOM" ermöglicht wurden

Bitte beantworten Sie darüberhinaus folgende Fragen:
- Darf der Dienst "ZOOM" als Lehrmittel eingesetzt werden, obwohl Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten empfehlen, diesen Dienst nicht zu verwenden?
- Darf der Dienst "ZOOM" als Lehrmittel unter o.g. Gesichtspunkten so eingesetzt werden, dass eine Nutzung des Dienstes für Studierende unumgänglich ist, um das Lehrangebot der Universität vollständig wahrzunehmen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zur Fortführung des Lehrbetriebs an bayerischen Hochs…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haftung für Schadensfälle durch "ZOOM" im Universitätsbetrieb [#184622]
Datum
15. April 2020 13:29
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zur Fortführung des Lehrbetriebs an bayerischen Hochschulen/Universitäten wird zunehmend der Dienst "ZOOM" genutzt, so zum Beispiel an der FAU Erlangen-Nürnberg. Bitte senden Sie mir zu: - Sämtliche Anweisungen an Hochschulen und Universitäten, welche die Nutzung des Dienstes "ZOOM" regeln. - Sämtliche Risikoevaluationen dieses Dienstes im Sinne des Datenschutzes und der IT-Sicherheit der Endgeräte - Haftungsregelungen für potenzielle Schäden im Sinne der IT-Sicherheit oder des Datenschutzes, welche nachweislich durch den Dienst "ZOOM" ermöglicht wurden Bitte beantworten Sie darüberhinaus folgende Fragen: - Darf der Dienst "ZOOM" als Lehrmittel eingesetzt werden, obwohl Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten empfehlen, diesen Dienst nicht zu verwenden? - Darf der Dienst "ZOOM" als Lehrmittel unter o.g. Gesichtspunkten so eingesetzt werden, dass eine Nutzung des Dienstes für Studierende unumgänglich ist, um das Lehrangebot der Universität vollständig wahrzunehmen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184622 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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