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Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen

Hiermit beantrage ich sämtliche Daten, Fakten und Untersuchungsergebnisse zu finanziellen Missbrauchs und Veruntreuungsfällen von Geschäftsführern von Arbeitsämtern und Jobcentern.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Missbrauchs und Veruntreuungsfälle von Geschäftsführern und Mitarbeiter von Arbeitsämter und Jobcenter.
In wieweit bzw bis zu welcher Summe werden Geschäftsführer haftbar gemacht bei Missbrauchs und Veruntreuungsfällen
in Arbeitsämter und Jobcenter?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2013
  • Frist
    27. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit beantrag…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen
Datum
26. Januar 2013 17:07
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich sämtliche Daten, Fakten und Untersuchungsergebnisse zu finanziellen Missbrauchs und Veruntreuungsfällen von Geschäftsführern von Arbeitsämtern und Jobcentern. Wie hoch ist die Versicherungssumme für Missbrauchs und Veruntreuungsfälle von Geschäftsführern und Mitarbeiter von Arbeitsämter und Jobcenter. In wieweit bzw bis zu welcher Summe werden Geschäftsführer haftbar gemacht bei Missbrauchs und Veruntreuungsfällen in Arbeitsämter und Jobcenter?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein F…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SYR [IVBV] Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen
Datum
28. Januar 2013 19:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mailadresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mailadresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mailadresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsä…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: AW: SYR [IVBV] Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen
Datum
1. März 2013 12:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen" vom 26.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage, 12 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsä…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: SYR [IVBV] Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen
Datum
12. Juni 2013 12:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen" vom 26.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Monate, 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 3268 Antwort an: <&l…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: SYR [IVBV] Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen [#3268]
Datum
18. Juni 2014 11:19
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 3268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsä…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen [#3268]
Datum
4. Juli 2014 13:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen" vom 26.01.2013 (#3268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 493 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 3268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsä…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen [#3268]
Datum
6. Oktober 2014 12:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen" vom 26.01.2013 (#3268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 587 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 3268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erinnerung vom 6. Oktober 2014 (Beantwortung Anfrage vom . Januar 2013) Sehr <Information-entfernt> aufg…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Erinnerung vom 6. Oktober 2014 (Beantwortung Anfrage vom . Januar 2013)
Datum
8. Oktober 2014 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> aufgrund Ihrer Anfrage vom 6. Oktober 2014 verweise ich auf die Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Februar 2013, 5. Juli 2013 sowie 14. Juli 2014, die an die von Ihnen genannte Postanschrift gesandt wurden. Freundliche Grüße Im Auftrag
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AW: Erinnerung vom 6. Oktober 2014 (Beantwortung Anfrage vom . Januar 2013) [#3268] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung vom 6. Oktober 2014 (Beantwortung Anfrage vom . Januar 2013) [#3268]
Datum
29. November 2014 17:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Post mit ihrer Antwort ist mir leider nicht zugegangen, ich bitte sie daher mir die Antwort auf meine Anfrage nochmals zukommen zu lassen. Vielen Dank für ihre Mühe im voraus Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 3268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: Erinnerung vom 6. Oktober 2014 (Beantwortung Anfrage vom . Januar 2013) [#3268] Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Erinnerung vom 6. Oktober 2014 (Beantwortung Anfrage vom . Januar 2013) [#3268]
Datum
25. Februar 2015 13:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Haftung von Geschäftsführern von Arbeitsämter und Jobcenter bei finanziellem Missbrauch und Veruntreuungsfällen" vom 26.01.2013 (#3268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 729 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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