Haftungsregelungen bei unangemessenen Polizeieinsätzen (Sach- und Personenschäden)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Immer wieder vermelden die Medien, dass auch unbeteiligte Dritte Opfer von unangemessenen Polizeieinsätzen werden. Sach- und Personenschäden können durch Unfälle mit Einsatzfahrzeugen, überzogener Gewaltanwendung und auch Waffen entstehen.

Ich würde gerne die Vorgänge verstehen, die die Haftungsfragen durch die Bundesländer o.ä. betreffen. Die Ermittlung von Sach- und Personenschäden werden vermutlich durch unabhängige Gutachter ermittelt.

Bitte teilen Sie mir folgendes mit:

1. Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Haftung in NRW/Bund
2. Welche Handlungsanweisungen sind für die Schadensermittlung anzuwenden?
3. Welche Behörde ist für die Leistung des Schadensersatzes zuständig
4. Gibt es möglicherweise eine Urteilsdatenbank zu dieses Themenkreis?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Leider ist die Information nicht wirklich befriedigend.

Behandlung von Schadensersatzansprüchen gegen das Land Nordrhein-Westfalen (Landesjustizverwaltung) und von Rückgriffs- und Schadensersatzforderungen
RV d. JM vom 22. Mai 2000 (3431 - I B. 1) in der Fassung vom 13. Juni 2013 (3431 - Z. 1)
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?d…

Datenbank der Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte
https://www.justiz.nrw.de/BS/nrwe2/inde…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haftungsregelungen bei unangemessenen Polizeieinsätzen (Sach- und Personenschäden) [#33948]
Datum
8. Oktober 2018 16:47
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder vermelden die Medien, dass auch unbeteiligte Dritte Opfer von unangemessenen Polizeieinsätzen werden. Sach- und Personenschäden können durch Unfälle mit Einsatzfahrzeugen, überzogener Gewaltanwendung und auch Waffen entstehen. Ich würde gerne die Vorgänge verstehen, die die Haftungsfragen durch die Bundesländer o.ä. betreffen. Die Ermittlung von Sach- und Personenschäden werden vermutlich durch unabhängige Gutachter ermittelt. Bitte teilen Sie mir folgendes mit: 1. Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Haftung in NRW/Bund 2. Welche Handlungsanweisungen sind für die Schadensermittlung anzuwenden? 3. Welche Behörde ist für die Leistung des Schadensersatzes zuständig 4. Gibt es möglicherweise eine Urteilsdatenbank zu dieses Themenkreis? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG NRW - Ihre E-Mail vom 08-10.2018 1451 E - Z. 23/18 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW - Ihre E-Mail vom 08-10.2018
Datum
17. Oktober 2018 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 23/18 Mit freundlichen Grüßen