Haftzeit

Wenn man ein Tracheostoma hat, wie lange muss man inhaftiert sein bevor eine operative Wiederherstellung des Halses durchgeführt werden kann ? Früher gab es mal eine mindest Haftzeit die man haben muste bevor die JVA´s dann so einen Eingriff vornahm.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    8. April 2020
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. März 2020 13:06
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftzeit“ vom 06.03.2020 (#182024) wurde von Ihn…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: Haftzeit [#182024]
Datum
8. April 2020 09:54
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftzeit“ vom 06.03.2020 (#182024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182024 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Justizvollzugsanstalt Plötzensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haftzeit [#182024]
Datum
4. Oktober 2020 22:30
An
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn man ein Tracheostoma hat, wie lange muss man inhaftiert sein bevor eine operative Wiederherstellung des Halses durchgeführt werden kann ? Früher gab es mal eine mindest Haftzeit die man haben muste bevor die JVA´s dann so einen Eingriff vornahm. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182024

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Oktober 2020 22:30
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