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Haiflossenhandel in Europa

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wie wird die Kampagne:
https://www.stop-finning-eu.org/de/

vom Umweltbundesamt unterstützt und welche Anfragen zur Unterstützung wurden bereits an das Umweltbundesamt herangetragen? Liegen dem Umweltbundesamt Studien zum Haiflossenhandel vor?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Miriam Essert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird die Kamp…
An Umweltbundesamt Details
Von
Miriam Essert
Betreff
Haiflossenhandel in Europa [#237418]
Datum
12. Januar 2022 21:55
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird die Kampagne: https://www.stop-finning-eu.org/de/ vom Umweltbundesamt unterstützt und welche Anfragen zur Unterstützung wurden bereits an das Umweltbundesamt herangetragen? Liegen dem Umweltbundesamt Studien zum Haiflossenhandel vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Miriam Essert Anfragenr: 237418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237418/
Mit freundlichen Grüßen Miriam Essert
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Essert, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum Haiflossenh…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Haiflossenhandel in Europa [#237418]
Datum
13. Januar 2022 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Essert, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum Haiflossenhandel. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Essert, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 12. Januar 2022, mit dem Sie um Zugang zu Informati…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Haiflossenhandel in Europa [#237418] -
Datum
18. Januar 2022 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Essert, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 12. Januar 2022, mit dem Sie um Zugang zu Informationen zum Thema Haiflossenhandel in Europa baten. Wir haben Ihren Antrag geprüft und können Ihnen die folgenden Informationen übermitteln. Die von Ihnen angegebene Kampagne ist in unserem Haus bekannt, wir sind als Umweltbundeamt (UBA) jedoch nicht direkt involviert und wurden hierzu auch nicht um Unterstützung gebeten. Zudem liegen im UBA keine Studien vor zum Haiflossenhandel. Aus unserer Sicht werden Themen rund um Fischerei vor allem im Bundesamt für Naturschutz (BfN) bearbeitet. Möglicherweise liegen dort weiterführende Informationen vor. Es ist nicht auszuschließen, dass auch beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Informationen vorliegen und sich eine Nachfrage dort als hilfreich erweisen kann. Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihrem Anliegen/Ihrem Informationsbedarf an diese Behörden zu wenden und dort nachzufragen. Mit freundlichem Gruß