Halbachsiges Gehwegparken

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Liegt eine behördliche Genehmigung/ Anordnung zum halbachsigen Pkw parken in den folgenden Straßen vor: Grünebergstraße 21-27 und 32-38 sowie Lisztstr 40-54 vor? Welche gesetzlichen und/ oder behördlichen Vorgaben müssen vorliegen, damit halbachsiges Gehwegparken genehmigungsfähig ist? Welche verbleibende Mindestrestbreite für den Gehweg muss dabei berücksichtigt werden?

Ergebnis der Anfrage

Die Straßenverkehrsbehörde, welche an das PK25 angegliederter ist, erteilt Auskunft über die Zulässigkeit des Gehwegparkens.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Halbachsiges Gehwegparken [#220708]
Datum
19. Mai 2021 21:34
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Liegt eine behördliche Genehmigung/ Anordnung zum halbachsigen Pkw parken in den folgenden Straßen vor: Grünebergstraße 21-27 und 32-38 sowie Lisztstr 40-54 vor? Welche gesetzlichen und/ oder behördlichen Vorgaben müssen vorliegen, damit halbachsiges Gehwegparken genehmigungsfähig ist? Welche verbleibende Mindestrestbreite für den Gehweg muss dabei berücksichtigt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220708/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT]Halbachsiges Gehwegparken [#220708]
Datum
19. Mai 2021 21:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Haben Sie daher bitte etwas Geduld, wir melden uns. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/lbv/ Ihr LBV Team
Landesbetrieb Verkehr
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 19. Mai 2021.…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]Halbachsiges Gehwegparken [#220708]
Datum
21. Mai 2021 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 19. Mai 2021. Für die von Ihnen erbetene Auskunft ist der Landesbetrieb Verkehr nicht zuständig. Ich habe Ihre Anfrage daher heute an die zuständige Stelle an das Bezirksamt Altona weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Verkehr
Sehr Antragsteller/in offenbar hat Ihre u.g. Anfrage ein paar Kapriolen geschlagen und ist dann letzthin im Facha…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Antrag nach HmbTG: Halbachsiges Gehwegparken [#220708]
Datum
26. Mai 2021 19:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in offenbar hat Ihre u.g. Anfrage ein paar Kapriolen geschlagen und ist dann letzthin im Fachamt Management des öffentlichen Raumes im Bezirk Altona gelandet, weil die von Ihnen angefragten Straßen im Bezirk Altona liegen. Kern Ihrer Anfrage war doch wohl, ob es eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Straßen Grünebergstraße 21-27 und 32-38, sowie Lisztstraße 40-54 gibt, die das halbachsige Parken auf dem Gehweg erlaubt? (... falls es erlaubt ist, müsste das ausgeschildert sein!) Oder wollten Sie wissen, ob eine derartige straßenverkehrsbehördliche Anordnung machbar wäre, weil es diese noch nicht gibt? Zu beiden Fragestellungen wäre die Straßenverkehrsbehörde der richtige Ansprechpartner - aber ehe ich jetzt Ihre mail nochmals weiterschiebe, wolle ich einmal nachhaken. Sie können mich auch morgen früh ab 07:30 Uhr telefonisch erreichen. Mit freundlichen Grüßen,

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bezugnehmen…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW - Antrag nach HmbTG: Halbachsiges Gehwegparken [#220708]
Datum
27. Mai 2021 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bezugnehmend auf die telefonische Vorabauskunft von heute Morgen durch unseren Fachkollegen finden Sie nachstehend die gebührenfreie Auskunft noch mal zusammengefasst: Grundsätzlich ist das Gehweg parken - auch halb Achsiges - nur dort erlaubt, wo dieses nach der StVO erlaubt, beziehungsweise wo dieses mit Z.315 oder Parkstandmarkierungen ausgewiesen ist. Verstöße (der StVO) gegen das Parken auf dem Gehweg werden durch die Polizei geahndet. Es wird empfohlen, dass zuständige Polizeikommissariat (PK25) anzusprechen, ob die genannten Straßenabschnitte mit einer Erlaubnis zum Parken auf dem Gehweg ausgewiesen wurden. Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen hiermit beantworten konnten. Mit freundlichen Grüßen