Halbachsiges Gehwegparken
Anfrage an:
Landesbetrieb Verkehr
Liegt eine behördliche Genehmigung/ Anordnung zum halbachsigen Pkw parken in den folgenden Straßen vor: Grünebergstraße 21-27 und 32-38 sowie Lisztstr 40-54 vor? Welche gesetzlichen und/ oder behördlichen Vorgaben müssen vorliegen, damit halbachsiges Gehwegparken genehmigungsfähig ist? Welche verbleibende Mindestrestbreite für den Gehweg muss dabei berücksichtigt werden?
Ergebnis der Anfrage
Die Straßenverkehrsbehörde, welche an das PK25 angegliederter ist, erteilt Auskunft über die Zulässigkeit des Gehwegparkens.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. Mai 2021
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22. Juni 2021
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