Halde Oertelshofen

welche Vorarbeiten sind seitens des Antragsteller zur Halde Oertelshofen ( Kalkwerke Wuppertal) bislang nicht (vollständig) erfüllt um mit dem Bau der Halde nach dem Planfeststellungsbeschluss zu beginnen.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: we…
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Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
1. Februar 2023 05:52
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Vorarbeiten sind seitens des Antragsteller zur Halde Oertelshofen ( Kalkwerke Wuppertal) bislang nicht (vollständig) erfüllt um mit dem Bau der Halde nach dem Planfeststellungsbeschluss zu beginnen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269181/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, im Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Halde Oetelshofen wird die Vorlage …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
6. Februar 2023 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, im Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Halde Oetelshofen wird die Vorlage einiger Unterlagen vor Baubeginn gefordert. Am 06.09.2022 hat die Betreiberin die Entwürfe des Abfallbewirtschaftungsplans (ABP) inkl. Qualitätssicherungsplan (QSP) und die Ausführungsplanung vorgelegt. Diese Unterlagen wurden hier geprüft und noch Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf festgestellt. Die Betreiberin ist zurzeit dabei die entsprechenden Änderungen vorzunehmen. Sobald die Unterlagen dann komplett sind, kann die Zustimmung erteilt werden, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag,Vielen Dank für diese Information. Genau diese Dokumente des APB und QSP als auch den Aussagen welche &…
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Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
6. Februar 2023 13:42
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag,Vielen Dank für diese Information. Genau diese Dokumente des APB und QSP als auch den Aussagen welche "Nachbesserung" aus Sicht der Behörde notwendig sind würde ich gerne zur Verfügung gestellt bekommen. Innerhalb der Planfeststellung sind diese relativ offen gelassen, so das was gerade Umweltbelange anbelangt zu unspezifisch sind. Persönliche Anmerken möchte ich, das vor einem Jahr, somit der Wald verfrüht gerodet wurde um diesen in eine Abraumhalde umzuwandeln. Es wäre aus meiner Sicht in anbetracht des Klimawandel und biodervisität zumindest erforderlich erst einer Waldumwandlung zu erlauben, wenn alle zuvor erforderlichen Dokumente erstellt wurden sind. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269181/
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, wie bereits in meiner Antwort vom 06.02.2023 auf Ihre Anfrage dargestellt, hatte die …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
27. Februar 2023 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, wie bereits in meiner Antwort vom 06.02.2023 auf Ihre Anfrage dargestellt, hatte die Betreiberin der Halde Oetelshofen den Entwurf des Abfallbewirtschaftungsplans (ABP) inkl. Qualitätssicherungsplan (QSP) und die Ausführungsplanung am 06.09.2022 vorgelegt. Diese Unterlagen wurden hier geprüft und noch Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf festgestellt. Die Betreiberin der Halde Oetelshofen hat nun am 21.02.2023 den überarbeiteten Entwurf des Abfallbewirtschaftungsplans (ABP) inkl. Qualitätssicherungsplan (QSP) und die Ausführungsplanung vorgelegt. Die Unterlagen werden zurzeit hier geprüft und wenn sie ohne Mängel sind, von mir freigegeben. Danach kann mit dem Bau begonnen werden. Mit dem Abschluss der Prüfung rechnen wir in der 12 KW. Grundsätzlich würden wir Ihnen, nach abgeschlossener Prüfung, die Unterlagen zur Verfügung stellen. Soweit es sich bei den angeforderten Unterlagen um von Dritten bereitgestellte Umweltinformationen handelt, sind wir gehalten, nach § 9 Abs. 1 UIG die Betreiberin der Halde Oetelshofen sowie ggf. Drittbeteiligte vor Herausgabe der Informationen anzuhören. Diese Abfrage werden wir zeitgleich veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, Vielen Dank für die Informationen. Ab den 1.3.2023 beginnt die Brut und Setzzeit nach dem Bundesnatursc…
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Von
Ulrich Schmidt
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AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
27. Februar 2023 14:58
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Bezirksregierung Düsseldorf
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die Informationen. Ab den 1.3.2023 beginnt die Brut und Setzzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Diese dürfte aus meiner Sicht auch die betroffene Fläche der planfeststellung betreffen. Zwar sind Bäume gefällt wurden, jedoch die Fläche danach nicht weiter behandelt wurden. Ist diese Annahme richtig? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269181/
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Annahme ist diesem Fall nicht richtig. Hier gilt eine Ausnahme, da es sich um e…
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Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
8. März 2023 11:21
Status
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Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Annahme ist diesem Fall nicht richtig. Hier gilt eine Ausnahme, da es sich um einen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zugelassenen Eingriff handelt. Im Planfeststellungsverfahren wurden bzgl. der Eingriffsregelung die möglichen Auswirkungen abgeprüft und die Belange des allgemeinen Artenschutzes fanden Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Allerdings kann ich keine weitgehende Ausnahmeregelungen i…
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Ulrich Schmidt
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AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
10. März 2023 07:56
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Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Allerdings kann ich keine weitgehende Ausnahmeregelungen innerhalb der Planfeststellung erkennen. Ich Zitiere aus der Planfeststellung. "10.16 Um die Zerstörung von Brutstätten auszuschließen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG), sind unvermeidbare Eingriffe in Pflanzenbestände nur innerhalb des Zeitraumes vom 1. Oktober bis zum 28.Z29. Februar durchzuführen. Außerhalb dieses Zeitraumes sind sie nur dann zulässig, wenn sie aus wichtigen Gründen nicht zu anderer Zeit durchgeführt und Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können." Eine Unterlassung des Unternehmen in der zugelassene Zeit nach dem BNatSchG notwendige Vorarbeiten wie weitere Rodungsarbeiten als auch Baufeldfreimachung abzuschließen dürften kaum genügen. Es dürfte auch kaum gelingen den Nachweiß führen zu können das Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. Ich möchte hier auch noch mal, auf die nicht Einhaltung innerhalb der Planfeststellung während der Rodungsarbeiten im Januar 2022 hinweisen. Hier wurden nicht genehmigte Baustraßen außerhalb der Flächen errichtet und Fremdmaterial in den Wald verbracht als auch Bäume gefällt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269181/
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halde Oertelshofen“ vom 01.02.2023 (#269181) wurde von Ihnen nicht…
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Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
27. April 2023 07:43
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halde Oertelshofen“ vom 01.02.2023 (#269181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halde Oertelshofen“ vom 01.02.2023 (#269181) wurde von Ihnen nicht…
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Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
8. Mai 2023 07:53
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halde Oertelshofen“ vom 01.02.2023 (#269181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, ihren Vorwurf ihre Anfrage vom 01.02.2023 wäre von uns nicht beantwortet worden, weis…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
8. Mai 2023 09:21
Status
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Sehr geehrter Herr Schmidt, ihren Vorwurf ihre Anfrage vom 01.02.2023 wäre von uns nicht beantwortet worden, weise ich zurück. Bereits in der Antwort vom 06.02.2023 auf Ihre Anfrage hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass die Betreiberin der Halde Oetelshofen den Entwurf des Abfallbewirtschaftungsplans (ABP) inkl. Qualitätssicherungsplan (QSP) und die Ausführungsplanung am 06.09.2022 vorgelegt hat. Diese Unterlagen wurden hier geprüft und noch Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf festgestellt. Ihre Reaktion hierauf war, dass Sie nun diese Dokumente zur Verfügung gestellt bekommen wollten. Woraufhin sie am 27.02.2023 die Antwort erhielten, dass wir Ihnen, nach abgeschlossener Prüfung, die Unterlagen grundsätzlich zur Verfügung stellen würden. Die Betreiberin der Halde Oetelshofen hatte zwar am 21.02.2023 den überarbeiteten Entwurf des Abfallbewirtschaftungsplans (ABP) inkl. Qualitätssicherungsplan (QSP) und die Ausführungsplanung vorgelegt, diese wiesen allerdings noch Mängel auf und konnten nicht freigegeben werden. Zurzeit arbeitet die Betreiberin an der Behebung der Mängel.. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG ist ein Antrag, soweit er sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten bezieht ist abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Ein öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Unterlagen im Entwurfsstadium ist hier nicht erkennbar. Wie bereits in unserer Antwort vom 27.02.2023 mitgeteilt werden wir Ihnen, nach abgeschlossener Prüfung, die Unterlagen zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen dank für die Rückmeldung. Aus dieser leite ich ab, das immer noch keine vollständige positive Pr…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
10. Mai 2023 08:26
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen dank für die Rückmeldung. Aus dieser leite ich ab, das immer noch keine vollständige positive Prüfung und Baubeginn Genehmigung zu Gunsten der Abraumhalde durch die Bezirksregierung erfolgt ist. Persönlich möchte ich anmerken das durch Unklaren Vorgaben zur Rodung im Zusammenhang mit der Planfeststellung somit im Januar 2022 mit Räumung einer Waldbesetzung nach Artikel 8 des Grund Gesetzes dieses eingeschränkt wurde. Diese Bauvorbereitung durch die Rodung hätte also durchaus in der Planfeststellung mit eingebracht werden können wenn nicht sogar zur Ermessens Ausübung gehört. Zumindest theoretisch wäre es ja möglich das aufgrund Mängel in der Plan festgestellten Aufgaben des Betreibers der Bau der Abraumhalde nicht umgesetzt werden kann beziehungsweise nicht weiter Verfolgt wird. Somit wäre ein Wald vollkommen unnötig gerodet wurden. Zumindest ist dieser Wald verfrüht der Allgemeinheit im Rahmen des Bundeswald Gesetz bzw. Landesforst Gesetzt entzogen wurden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269181/

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, dem von Ihnen angeforderte Abfallbewirtschaftungsplan wurde mittlerweile seitens der …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Halde Oertelshofen [#269181]
Datum
30. Mai 2023 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, dem von Ihnen angeforderte Abfallbewirtschaftungsplan wurde mittlerweile seitens der Bezirksregierung Düsseldorf zugestimmt. Da die Datei aufgrund der Größe nicht per E-Mail versandt werden kann, wird sie Ihnen über eine Cloud zur Verfügung gestellt. Der Link lautet: https://membox.nrw.de/index.php/s/qE7ZXrErsxR2Ncm Die Freigabe wird am 9. Juni 2023 ablaufen. Das erforderliche Passwort wird an Ihre private E-Mailadresse übersandt. In dem Dokument wurden Namen, Telefonnummern etc. anonymisiert. Hintergrund ist, dass diese Informationen bereits sachlich keine Umweltinformationen i. S. v § 2 Abs. 3 UIG darstellen und damit nicht von ihrem Anspruch aus § 3 Abs. 1 UIG umfasst sind. Es handelt sich dabei um personenbezogene Daten gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Soweit in den Unterlagen weitere personenbezogene Daten enthalten sind, weise ich darauf hin, dass Sie nach Art. 4 Nr. 9 DSGVO Empfänger hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten sind. Bei einer Verarbeitung der betreffenden Informationen Ihrerseits, müssen Sie daher die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Mit freundlichen Grüßen