Hallenbelegungspläne der Städtischen Sporthallen

Die Pläne der Hallenbelegungen aller städtischen Sporthallen durch regelmäßige Veranstaltungen, eine Auflistung von Belegungen durch einmalige Veranstaltungen ist nicht notwendig.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hallenbelegungspläne der Städtischen Sporthallen [#165622]
Datum
31. August 2019 15:19
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Pläne der Hallenbelegungen aller städtischen Sporthallen durch regelmäßige Veranstaltungen, eine Auflistung von Belegungen durch einmalige Veranstaltungen ist nicht notwendig.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
#a1123-19 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihne…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a1123-19 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
11. September 2019 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
#a1123-19 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a1123-19 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
30. September 2019 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
720,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen