Halteverbot in der Müllergasse, Poll
Anfrage an:
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Unterlagen oder Informationen auf Grund dessen vor der Hausnummer 48 in der Müllergasse, Köln-Poll ein zeitweises, absolutes Halteverbot eingerichtet wurde.
Dieses zweitweise Halteverbot besteht bereits seit dem 05.02.2018 (in Worten: zweitausendachtzehn). Besteht immer noch Grund für dieses Halteverbot oder wurde das Schild einfach vergessen?
Anfrage erfolgreich
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Datum2. April 2019
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4. Mai 2019
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