Haltung der Forschungsministerin zu Uploadfiltern

Haltung der Bildungs- und Forschungs-Ministerin Karliczek zu beschlossenen Uploadfiltern, deren Wirksamkeit und der Falscherkennungsrate anhand von vorliegenden Studien

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haltung der Bild…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haltung der Forschungsministerin zu Uploadfiltern [#63334]
Datum
2. April 2019 07:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haltung der Bildungs- und Forschungs-Ministerin Karliczek zu beschlossenen Uploadfiltern, deren Wirksamkeit und der Falscherkennungsrate anhand von vorliegenden Studien
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Gemischte Bürger- und IFG Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Gemischte Bürger- und IFG Anfrage
Datum
2. Mai 2019 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114 -18501/39(2019) Berlin, 02.05.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 02.04.2019, den ich so verstehe, dass Sie nach der "Haltung" der Bundesministerin für Bildung und Forschung zu Uploadfiltern ggf. anhand von vorliegenden Studien fragen. Mit der "Richtlinie über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt" werden die seit 2001 geltenden europäischen Regelungen des Urheberrechts der digitalen Entwicklung angepasst werden. Diese umfassende Reform war dringend notwendig geworden, weil der bisherige Rechtsrahmen die Möglichkeiten des Internet und der digitalen Transformation für das Schaffen, die Verbreitung und Verwertung von kreativen Inhalten nicht ausreichend abbildete. Zur Haltung zum von Ihnen angesprochenen Themenkreis verweise ich auf die Protokollerklärung der Bundesregierung, die diese im Zusammenhang mit der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat (vgl. Anhang sowie abrufbar unter www.bmjv.de<http://www.bmjv.de>: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/041519_Erklaerung_Richtlinie_Urheberrecht.html). Die Protokollerklärung ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und wurde auch vom BMBF mitgetragen. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen