Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre

In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen.

Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre."

Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öff...
Fragen:

- Ist der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt?
- Ist spezifisch dem Landrat Michael Kreuzberg und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt?
- Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33634]
Datum
19. September 2018 21:13
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen. Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre." Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öff... Fragen: - Ist der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt? - Ist spezifisch dem Landrat Michael Kreuzberg und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt? - Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Mail vom 19. September 2018. Die Themen der Kommission fü…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Antw: Wtrlt: Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33634]
Datum
17. Oktober 2018 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Mail vom 19. September 2018. Die Themen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung und der damit verbundene Braunkohleausstieg, der den Strukturwandel im Rheinischen Revier mit sich bringt, sind mir ebenso wichtig wie Ihnen. Um diesen Wandel im Rheinischen Revier so sozialverträglich und zukunftsgerecht zu gestalten wie möglich, sehe ich die Themen Klimaschutz, Strukturwandel und Versorgungssicherheit als wichtige Eckpunkte eines „Ziel-Dreiecks“. Für die Bürgerinnen und Bürger muss das Rheinische Revier genauso wie für die verschiedenen Unternehmen weiterhin ein attraktiver Standort zum Leben und Arbeiten sein. Durch die unterschiedlichen Themen und Projekte muss der Strukturwandel auch als Chance gesehen werden, ohne die nötige Vorsicht bei einem solchen Generationenprojekt außer Acht zu lassen. Seien Sie versichert, dass hier diverse Studien und Eingaben bekannt sind und beachtet werden. Allerdings ist die Genehmigung des Tagebaus und der Betriebspläne Landesaufgabe und kann somit von hier aus nicht kommentiert werden. Mit freundlichen Grüßen