Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre

In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen.

Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre."

Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öff...
Fragen:

- Ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt?
- Ist spezifisch dem Bundesminister Peter Altmeier, oder einem der fünf Staatssekretäre (Frau Claudia Dörr-Voß, Herr Dr. Ulrich Nussbaum, Herr Thomas Bareiß, Herr Christian Hirte, Herr Oliver Wittke), oder den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt?
- Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf fol…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33638]
Datum
19. September 2018 21:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen. Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre." Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öff... Fragen: - Ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt? - Ist spezifisch dem Bundesminister Peter Altmeier, oder einem der fünf Staatssekretäre (Frau Claudia Dörr-Voß, Herr Dr. Ulrich Nussbaum, Herr Thomas Bareiß, Herr Christian Hirte, Herr Oliver Wittke), oder den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt? - Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag zu Hambacher Forst Sehr geehrtAntragsteller/in wie erbeten bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag zu Hambacher Forst
Datum
28. September 2018 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie erbeten bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Der Vorgang befindet sich derzeit in Bearbeitung. Wir kommen unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag zu Hambacher Forst Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 19.09.2018, mit der Sie nach dem Umwelt…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag zu Hambacher Forst
Datum
16. Oktober 2018 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 19.09.2018, mit der Sie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Zugang zu Unterlagen beantragen, wird derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bearbeitet. Bitte entschuldigen Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch genommen hat. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nach erster Prognose die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 1 UIG erfordert und es sich um einen grundsätzlich gebührenpflichtigen Antrag i.S. von Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung (UIGGebV) handeln dürfte. Hierfür ist ein Gebührenrahmen bis 500 Euro vorgesehen. Ich bitte allerdings um Verständnis, dass zur konkreten Höhe der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Angabe gemacht werden kann, da dies vom anfallenden Verwaltungsaufwand abhängig ist. Sofern Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten insgesamt einverstanden erklären, dürfte das Verfahren wesentlich beschleunigt werden und geringere Kosten verursachen. Ein Drittbeteiligungsverfahren wäre dann nur noch erforderlich, wenn trotz der Schwärzung der personenbezogenen Daten Rückschlüsse auf die Person gezogen werden können. Ist die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens erforderlich, kann eine Bearbeitung innerhalb der Monatsfrist wegen § 3 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 UIG nicht erfolgen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Wenn Sie den Antrag aufrechterhalten, müssten Sie mitteilen, ob Sie mit einer Schwärzung personenbezogener Daten insgesamt einverstanden sind. Vor einer Mitteilung Ihrerseits kann eine weitere Bearbeitung nicht stattfinden. Zu den von Ihnen mit der E-Mail vom 19.09.2018 ebenfalls gestellten Fragen erhalten Sie eine gesonderte Antwort. Mit freundlichen Grüßen