181018_Anlage_Antwort_MWIDE_an_Herrn_NAME.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre

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Kaiser, Ulrich (MWIDE) Von: Gesendet: An: Cc; Betreff: Anlagen: Freitag, 14. September 2018 15:22 Kaiser, Ulrich (MWIDE) Schumacher, Klaus-Willy (MWIDE)' Unterlagen zum Schriftwechsel mit dem BUND 2018-09-03 Bergbaufachliche Bewertung zum. BUND.PDF Sehr geehrter Herr Kaiser, auf das Schreiben vom BUND vom 28.08. 'haben wir mit Mail vom 03.09. geantwortet und die angefügte Bewertung versendet. ' Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf RWE Power Aktiengesellschaft Sparte Tagebauentwicklung Stüttgenweg 2, 50935 Köln. T +49 (0) 221 / 480^ T mobil +49 (0) F +49 (0) 221 /1 mailto: j ~ RWE Power AG Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rolf Martin Schmitz Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender), Ralf Giesen, Dr. Lars Kulilc, Nikolaus Valerius Sitz der Gesellschaft: Essen und ICoeln Eingetragen beim Amtsgericht Essen Jrlandelsregister-Nr. HRB 17420 Eingetragen beim Amtsgericht Koeln Handelsregister-Nr. HRB 117 USt-IdNr. DE 8112 23 345 Zukunft. Sicher, Machen. 1
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RWE Bergbaufachliche Bewertung zum BUND-Schreiben Beim Thema „Aufstellen der Arbeitsböschungen" bestehen offensichtlich Missverständnisse. Es ist richtig, dass unser Böschungssystem auf der Gewinnungsseite wesentlich breiter als das Randböschungssystem ist. Beide Böschungen sind selbstverständlich standsicher. Hieraus abzuleiten, dass die Breite der Arbeitsböschung erheblich reduziert werden kann, ist jedoch schlicht nicht zulässig. Das soll hier nochmals begründet werden. Anders als vom BUND dargestellt, sind die notwendigen.Arbeitsbreiten kein neues Argument. Beide Aspekte, standsicherheitliche und betriebstechnische, sind zusammen zu berücksichtigen. Das wird nachfolgend ausgeführt. Zunächst müssen jedoch die im Schreiben genannten Zahlen hinterfragt werden. Diese sind nicht nachvollziehbar. Ausgeführt Wird, dass „exemplarisch eine Reduktion der Böschungsbreite für die oberen fünf Sohlen auf insgesamt 1.500 m angesetzt" wurde, um den angeblichen zeitlichen Puffer darzustellen. Im Bereich des Hambacher Forsts ist das Böschungssystem bis zur Kohle (Oberkante 6. Sohle), mittig vor dem Hambacher Forst gemessen, rund 1.800 m breit. Diesem Denkansatz folgend, bestünde somit ein „Puffer" von 300 m. Verteilt auf die 5 Sohlen ergäbe dies ein theoretisches „Optimierungspotenzial" von 60 m pro Sohle. Selbst diesem Ansatz folgend, würde die 2. Sohle, bei einer Tagebauentwicklung von bis zu 150 m pro Jahr, schon nach weniger als einem halben Jahr auf die 1. Sohle auflaufen. Schon dieses Gedankenspiel zeigt, dass im Böschungssystem eben keine zeitlichen Reserven enthalten sind, die einen Aufschub der Rodung ermöglichen. Dass bei einem solchen Szenario die tatsächlich erforderliche Sohlenbreite zudem nicht mehr gewährleistet wäre, dieses Szenario somit nur ein theoretisches ist, wurde dabei sogar noch vollständig vernachlässigt. Eine relevante Reduktion der Breiten der einzelnen Sohlen ist nämlich ohnehin nicht möglich. Die Großgeräte fänden keinen Platz, auch weil - aus Standsicherheitsgründen - diese nicht unmittelbar an der Oberkante der nachfolgenden Sohle stehen dürfen. Die tatsächlich notwendige Sohlenbreite hängt zudem von vielen technischen Faktoren ab. Unter anderem sind zu nennen: * Die Tagebauteufe macht Hochstufen- und Hochschnitteinsätze sowie Tiefstufen- und Tiefschnitteinsätze erforderlich. Dies bedingt einen erhöhten Platzbedarf. « Zusätzlicher Platzbedarf entsteht durch Transportwege für die Großgeräte auf der Sohle. Diese werden zur selektiven Abraumgewinnung benötigt, als Voraussetzung für eine materialorientierte Unterbringung des Abraums auf der Kippe. • Platzbedarf zum Bohren und Betreiben von Brunnen Und Grundwassermessstellen auf den Sohlen, ° Zur Freilegung des im Hilfsgerätebetrieb zu beräumenden Streckennetzes der Schachtanlage Union 103 ist ein zeitlicher Vorlauf der 6. zur 7. Sohle notwendig.
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RWE Des Weiteren wird im Schreiben ausgeführt, dass der Abstand der Oberkante der ersten Sohle nicht überall auf 300 Meter begrenzt ist. Hierzu ist zunächst klarzustellen: Dass im Schreiben schräg gemessene Entfernungen (580m) verwendet werden, statt senkrecht gemessener, ist völlig verfehlt. Zudem ist die im Schreiben als „bereits 2017 gerodeter Bereich" gekennzeichnete Fläche nicht gerodet. In diesem Bereich ist zwar im Herbst 2017 mit der Rodung begonnen worden, die Rodung wurde jedoch, anders als im Schreiben dargestellt, nicht abgeschlossen (vergleiche Luftbild unten). In dem Schreiben wird zudem darauf verwiesen, dass RWE im nordöstlichen Bereich eine besonders breite Sohle erzeugt habe. Das ist auch notwendig: Im Gegensatz zu den nachfolgenden Sohlen ist hier eine größere Sohlenbreite erforderlich, da auf der 1. Sohle zwei Großgeräte und Förderwege betrieben werden müssen. Zudem ist die Aufweitung im Nordosten insbesondere in der vorlaufenden Entwässerung der 2. Sohle begründet. Die größere Sohlenbreite liegt darüber hinaus überwiegend nordöstlich des Hambacher Forsts (siehe Abbildung ab der Markierung Richtung Nordosten). Die Darstellung der Abbaukante der 1. Sohle (weiße Linie) zeigt sehr deutlich, dass der Tagebau im Bereich des Hambacher Forsts weniger weit fortgeschritten ist. Auch dies verdeutlicht, dass keine Reserven vorhanden sind: Die 1. Sohle muss weiterbetrieben werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die auf der 1. Sohle eingesetzten Bagger auch die notwendige Abraumleistung fördern müssen. Das Kohleflöz fällt im Tagebau Hambach nach Südosten ein, liegt dort in noch größerer Tiefe. Um die Kohlegewinnung stabil zu halten, muss also dort mehr Abraum gefördert, werden. Diese langfristigen Zusammenhänge sind in der Tagebauplanung selbstverständlich berücksichtigt.
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RWE Fiele nun durch einen Stillstand oder eine Verlangsamung die Abraumförderleistung der oberen Sohlen ab, hätte dies zur Folge, dass zukünftig die planmäßige Gewinnung der für die Stromerzeugung und Veredlung erforderlichen Kohlemenge nicht mehr möglich ist, weil die Kohle schlicht nicht „freigelegt" wäre. Schon diese kurzen Ausführungen zeigen: Das Gesamtvorhaben ist deutlich komplexer als vom BUND geschildert. Es sollte auch bekannt sein, dass die Rodungen mindestens 2 Jahre vor der Inanspruchnahme der Flächen durch das Großgerät erfolgen müssen. Es kann nicht erst bis an den Wald heranbaggert werden, um dann mit der Rodung zu beginnen. Auf die im Schreiben dargestellte 2. Variante, die einen sofortigen und endgültigen Stopp weiterer Rodungen vorsieht, wird an dieser Stelle nicht eingegangen, RWE hat die Argumente zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der Braunkohleverstromung bereits mehrfach dargelegt. Variante 2 hätte jedoch bewusst einen sehr zeitnahen Ausstieg aus der Kohleverstromung im Tagebau Fiambach zur Folge. Das würde zu einem Strukturbruch führen mit all den bekannten Folgen für das Unternehmen, die Partnerfirmen und Dienstleister, die Region und die energieintensive Industrie. Köln, 31. August 2018
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Kaiser, Ulrich (MWIDE) Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Kaiser, Ulrich (MWIDE) Donnerstag, 13, September 2018 17:51 Schumacher, Klaus-Willy (MWIDE); Pabsch, Thomas (MWIDE) Erwiederung BUND, Abstände, zeitliche Reserven Sehr geehrte der BUND hat mit dem unter nachfolgender Adresse abrufbaren Schreiben Ihren Ausführungen in vorangegangenen Schreiben widersprochen, nach denen es keine slcherheitlich vertretbaren Reserven bzgl, eines „steiler stellens" der Arbeitsböschungen und aufgrund des Abstandes zwischen Abbaukante und Rand des Hambacher Forstes keine zeitlichen Reserven bzgl, der Vorfeldberaumung gebe, https;//www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dol<umente/braunkohle/2018 08 28 BUND-Antwort auf RWE 01.pdf Gibt es dazu eine Stellungnahme oder ein Antwortschreiben an den BUND? Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrich Kaiser Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW Ref. VI B 2 - Bergbau, Geologischer Dienst Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Tel.: 021161772-203 Fax: 021161772 - 762 Mail: Ulrich.kaiserOmwide.nrw.de Web: www.mwide.nrw.de 1
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Qbund BUND für Umv/eH und Naturschutz Deutschland FREUNDE DER ERDE Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. BUND NRW • Mcrowingerstralk 88 • 40225 Düsseldorf RWE PowerAG Dr. Lars Kulik / Stephanie Schunck Stüttgenweg 2 Fon: 0211 /302005-0 Fax: 0211 / 30 200 5- 26 bund.nrw@bund.net • www.bund-nrw.de 50935 Köln Düsseldorf, 28.08.2018 per E-Mail Rodungen itn.Hambacher Wald; Ihr Schreiben vom 24. August 2018 Sehr geehrte Frau Sehunek, sehr geehrter Herr Dr. Kulik, haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben mit Datum vom 24.08.2018 mit dem Betreff „Rodungen im Hambacher Forst". Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen, näher darauf einzugehen. In Ihrem Schreiben unterstellen Sie uns u.a. nie von uns getätigte Äußerungen, die Sie im Weiteren als falsch darzustellen versuchen und behaupten, wir agierten „bewusst mit unredlichen Provokationen". So haben wir nie wie von Ihnen unterstellt behauptet, dass der Tagebau Garzweiler als Kompensation für Beschränkungen im Tagebau Hambach genutzt werden könnte oder der Hambacher Wald umbaggert werden könnte. Letzteres war ein Vorschlag des Verwaltungsgerichts Köln in 2017, nicht des BUND. Dass Sie den BUND mit von Ihnen unterstellten Fiktionen zu diskreditieren versuchen, ist aus unserer Sicht bedauerlich und entlarvend. Offensichtlich ist Ihr Schreiben nicht als sachliche Auseinandersetzung mit den Positionen des BUND gedacht und der BUND nicht der eigentliche Adressat Ihres Schreibens, Vielmehr dürfte Ihr Schreiben als Stimmungsmache für die von Ihnen genannten „Stakeholder im Rheinischen Revier" gedacht sein, die Sie als weitere Empfänger des Schreibens angeben. hndcsgcschäftsslclic: Merowingerstraße 00 40225 Düsseldorf Td.:02 H /30 2005-0 Fax; 02 J1 / 30 200 5 - 2C bund.mw@bund.nel Uankvcrbindungcm Dank für Sozialwirtschaft, Köln 0IC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: I0AN 0E2G 3702 0500 OOOU 2047 00 Gcsehäflskonto: lüAN DEtO 3702 OSOO 0000 2040 00 Vcrclnsrcglstcr: Düsseldorf, Nr. 54 03 Der BUND NHW ist ein anerkannter NaturschuUvcrband nach § 03 Bundcsnaturschutzgcsctz. Stcuemumnicr: 10G/5740/I303 Spenden sind stcucrabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit.
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Dennoch nehmen wir Ihr Schreiben gerne zum Anlass, für die Öffentlichkeit gewohnt sachlich die aufgeworfene Frage der Zeithorizonte zu diskutieren. Im Schreiben ihres Hauses an die Vorsitzenden der Kommission „Wachstum Strukturwandel'und Beschäftigung" - landläufig oft Kohlekommission genannt - vom 17.08.2018 führten Sie zu unserem Vorschlag des Aufsteilens der Arbeitsböschungen lediglich aus: „Ein „steilerstellen" der Arbeitsböschungen ist nicht möglich, weil die Möglichkeiten unter Standsicherheits- gesichtspunkten hierzu bereits ausgeschöpft sind." Hierzu haben wir in unserer.Antwort an die Kommissionsvorsitzenden vom 22.08.2018 dargelegt, dass Ihre Begründung nicht haltbar ist. Sie bestätigen im vorliegenden Schreiben nunmehr unsere Aussage, dass das an der Abbaufront liegende Böschungssystem ca. zwei Kilometer breit ist (genau genommen ca. 1.900 - 2.300 m für die oberen fünf Sohlen, unter Einbezug der sechsten Sohle wären es sogar noch mehr). Damit ist es mindestens rund doppelt so breit wie das zu den besonders schützenswerten Siedlungen liegende Böschungssystem. Das Böschungssystem zu den Siedlungen werden Sie kaum als nicht standsicher darstellen wollen, woraus sich unmittelbar ergibt, dass eine vergleichbar schmale Böschung an der Abbaufront ebenso standsicher wäre, wie diejenige zu den Siedlungsbereichen. Folgerichtig rücken Sie im nunmehr vorliegenden Schreiben an uns von Ihrer bisherigen einzigen, unhaltbaren Argumentationslinie ab und begründen die Böschungsbreite nunmehr hauptsächlich mit betrieblich-technischen Gründen, namentlich der notwendigen Arbeitsbreiten für die Bagger und Bandanlagen. Hierzu führen wir gerne etwas detaillierter aus. Grundsätzlich sind für die Betrachtung des Abbauzeithorizonts zwei Varianten zu diskutieren: Erstens der längstens mögliche Rodungsverzicht für eine vollkommen ergebnisoffene Entscheidung, d.h, bei der ggf. im Falle eines unbeschränkten weiteren Braunkohletagebaus Hambach keine Unterbrechungen des Kohleabbaus auf den unteren Sohlen durch mangelndes Vorarbeit auf den höheren Sohlen eintreten würden. Zweitens der längstens mögliche Abbau (bzw. die noch abzubauende Restkohlemenge) bei einem sofortigen und endgültigen Stopp weiterer Rodungen, der Herstellung eines FFH-Schutzgebiets Hambacher Wald und einer entsprechenden Verkleinerung des Tagebaus. ■ Bei der ersten Variante haben Sie noch einen zeitlichen Puffer von etwa zwei bis drei Jahren, bevor weitere Rodungen technisch erforderlich werden würden. Dies ergibt sich unmittelbar aus den zurzeit vorliegenden Abständen zwischen der Tagebaukante und dem Waldrand sowie der Fortschreibung des langjährigen Baufortschritts von rund 120 m pro Jahr und geringfügiger Optimierungen der Abbauplanungen. Zur Verdeutlichung haben wir die relevanten Abstände aus Ihren eigenen aktuellen Darstellung des Tagebaus, die Sie im Juni 2018 an das Verwaitungsgericht Köln gesandt haben, in Ihre Karte eingezeichnet: Seite | 2
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. ;A ;'%380m •• J'./K-SV v\ ■' /.r\ \• V, \y. i... 'V/\ X:/. Tagebau Hambach P"-‘ Waldbesetzungen und Wochenstubenquartiere der Bechsleinfledemiaus (Kolonie West und Ost) RWE •' ? vViV *‘-fjiV’V V*' . /&fcf.... Power AG Zentrale Standort Köln MlcVunp POOML Inudsdtflli- u. M.iltifscholz >^ll’M lulnit* OoletWJfZ.MU.W'H W1t:06/20lfl Seite | 3
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Über den weitaus größten Bereich des Waldes betragen die Abstände 380 m bis 580 m, entsprechend 3 bis 5 Jahren Tägebaufortschritt. Lediglich an einer kleiner Ausbuchtung des Waldes, der Sie auch noch eine Ausbuchtung des Tagebaues entgegengearbeitet haben, liegt der Abstand nur bei 310m. An dieser Stelle haben Sie jedoch inzwischen eine ausgewöhnlich breite oberste Sohle erzeugt, die noch auf den unteren Sohlen durchgearbeitet werden muss. So haben Sie auch dort selbst nach Ihren eigenen Zahlen ausreichend Spielraum. Von diesen von Ihnen gemeldeten Abständen konnten wir uns am 27.08,2018 durch eigene Laserentfernungsmessungen stichpunktartig überzeugen. Eine Rodung in der kommenden Rodungsperiode ist somit nicht nur nicht erforderlich, sondern wäre aufgrund des viel zu frühzeitigen Eingriffs auch rechtlich unzulässig. Das gilt erst recht für den gesondert markierten weitesten Rodungsfortschritt aus 2017. Dort haben Sie bereits knapp 800 m Rodungsvorsprung vor der Tagebaukante erreicht! Die der Presse zu entnehmenden weiteren rund 100ha Wald, die Sie in ab dem 01.10.2018 roden lassen wollen, entsprechen etwa dem Bereich bis zur Grenze des 2. Hauptbetriebsplans, der von Ihnen durch die rote Linie in der Karte dargestellt wird. Diese Linie ist für jeden Menschen offensichtlich nachvollziehbar rund 600 bis 900 m von der Tagebaukante entfernt, d.h. fünf bis siebeneinhalb Jahre. Bei dieser Sachlage könnten wir es nur als verantwortungslos bezeichnen, falls RWE die Konflikte im und um den Wald jetzt weiter anheizen würde. Bei der zweiten Variante hätten Sie bei gieichbleibender Abbaurate und ohne Rodungen ca. fünf weitere Jahre, sofern wir die von Ihnen im Grundabtretungsverfahren zu unserem Grundstück genannte Flözstärke von 65m ansetzen. Bei einem schrittweisen Auslaufen des Tagebaus verlängert sich dieser Zeithorizont entsprechend weiter. In diesen Werten ist für die erste Variante nur eine moderate Optimierung der Böschungsbreite eingerechnet. Bei der zweiten Variante ist eine weiter gehende Optimierung der Böschungsbreite eingerechnet. Sie werden beim aufmerksamen'Lesen unseres Schreibens an die Kommissionsvorsitzenden feststellen, dass wir exemplarisch eine Reduktion der Böschungsbreite für die oberen fünf Sohlen auf insgesamt 1.500 m angesetzt haben, mithin also 300 m pro Sohle. Das sind immer noch 500 m mehr Gesamtböschungsbreite, als zu den Siedlungsbereichen. Sie haben selbstverständlich auch rein betriebswirtschaftliche oder auch politische Gründe dafür, welche Breite Sie pro Sohle ansetzen, Diese reichen heute auf den oberen fünf Sohlen von weniger als 300 m (siel) bis hin zu rund 800 m. Rein technisch gesehen kommen Sie jedoch mit dem unteren Wert aus, solange die Sohlen dauerhaft erhalten bleiben sollen. Im Übrigen ist auch uns nicht entgangen, dass die letzten Rodungen von RWE keineswegs gleichförmig entlang der Abbaufront vorgenommen worden sind. Vielmehr liegen sie gerade im Bereich des Waldbereichs mit den meisten Bechsteinfledermaushöhlen dem östlichen Rand der „Rodungsfront" erstaunlich weit voraus, im mittleren Bereich sogar rund 300 m. Auch dies verdeutlicht die Spielräume in der Planung. Es fällt uns bislang sehr schwer, für dieses Vorpreschen und vorzeitige Fällen vieler Höhlenbäume andere als politische Gründe zu identifizieren. Bei einer schrittweisen Aufgabe der Sohlen im Rahmen einer Beendigung des Tagebaus erhöht sich der Spielraum noch weiter. Ebenso können selbstverständlich auch noch die Breiten der sechsten und siebten Sohle verringert werden. Es steht also in jedem Szenario ausreichender zeitlicher Puffer für eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung zur Verfügung. Es würde uns freuen, wenn Sie sich zukünftig an einer problemlösungsorientierten Diskussion konstruktiv beteiligen würden. Seite | 4
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Aus klimapolitischer Sicht ist die zweite Variante allerdings heute schon nicht mehr zu rechtfertigen. Auch Ihnen sind die wissenschaftlichen Belege der Klimaentwicklungen, Prognosen und selbst zu beobachtenden Veränderungen bekannt und auch Sie wissen, dass jenseits Ihrer betriebswirtschaftlichen Eigeninteressen ganz andere Fragen relevant sind, Wir können uns nicht vorstellen, dass Sie selbst noch erwarten, dass der Tagebau uneingeschränkt zu Ende geführt wird. Sollten Sie zu einer sachlichen Diskussion dieser Themen bereit sind, stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bund für Um vielt und Naturschutz Deutschland IVNRW e.M gez. Dr. Thomas Krämerkämper stellvertr. Landesvorsitzender Seite | 5
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