Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre

In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen.

Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre."

Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739
Fragen:

- Ist der Kommunalverwaltung Kerpen der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt?
- Ist spezifisch dem Bürgermeister Herrn Dieter Spürck
und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt?
- Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33608]
Datum
18. September 2018 22:07
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen. Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre." Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739 Fragen: - Ist der Kommunalverwaltung Kerpen der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt? - Ist spezifisch dem Bürgermeister Herrn Dieter Spürck und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt? - Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Kerpen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der Ihrem Antrag zugrundeliegenden Maßnahmen nach Bergrecht, habe ich Ihren …
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33608]
Datum
17. Oktober 2018 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der Ihrem Antrag zugrundeliegenden Maßnahmen nach Bergrecht, habe ich Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, dem Umweltinformationsgesetz NRW sowie dem Verbraucherinformationsgesetz der für Bergrecht in NRW zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei der geplanten und aktuell ausgesetzten Rodung handelt es sich um eine Maßnahme der RWE Power AG, die aufgrund des ursächlichen Tagebaus in die Zuständigkeit des Bergrechts fällt. Ob Widersprüche bzgl. der Argumentation der bergbautreibenden RWE Power AG und den Recherchen der Deutschen Welle vorliegen, hat die Kolpingstadt Kerpen demnach weder zu beurteilen noch das Handeln der Kommune zu beeinflussen. Mit freundlichen Grüßen